Bestehende Kieselmannbrücke über die K 4520 bei Knittlingen. Unterhalb der Brücke sind parkende Fahrzeuge zu sehen, im Hintergrund verschiedene Firmengebäude.

B 35, Ersatz​​​​​​​​​​neubau der Brücke über die K 4520 bei Knittlingen (Kieselmannbrücke)​​​

Zahlen & Fakten

Vorhabenträger: Bundesrepublik Deutschland
Bauart: vierfeldrige Spannbetonbrücke mit drei Mittelpfeilern
Länge: 72,50 m
Breite: 12,45 m

Baukosten: ca. 5 Mio. Euro
Verkehrsfreigabe am 04.10.2023 erfolgt

Aktueller Stand

Feierliche Verkehrsfreigabe am 04.10.2023
Pressemitteilung des Ministeriums für Verkehr B.-W. vom 04.10.2023

Nach der feierlichen Verkehrsfreigabe werden unter der Brücke noch bis Anfang 2024 die Restarbeiten ausgeführt

Termine

11. bis voraussichtlich 29. März 2024
Halbseitige Sperrung der B 35

Pressemitteiung vom 08.03.2024

Kontakt

Fachinformationen

Christoph Busch , Projektleitung
0721 926-3421
christoph.busch@rpk.bwl.de

Das Projekt

Ausgangslage

Die B 35 führt im Bereich von Knittlingen südlich der Firma Kieselmann über die Kreisstraße 4520, einen Parkplatz und einen Wirtschaftsweg. Bei der derzeit vorhandenen Kieselmannbrücke aus dem Jahr 1960 handelt es sich um eine vierfeldrige Hohlkastenbrücke aus Spannbeton mit drei Mittelpfeilern. Aufgrund einer Vielzahl an Bauwerksschäden sowie Defiziten bei der Tragfähigkeit wird die Brücke durch einen Neubau ersetzt.

Ziele der Maßnahme

Eine Instandsetzung bzw. Ertüchtigung der bestehenden Kieselmannbrücke ist im Vergleich zu einem Neubau unwirtschaftlich. Aus diesem Grund wird das bestehende Bauwerk abgebrochen und durch einen Neubau an gleicher Stelle ersetzt werden.

Geplante Maßnahmen

Die neue Kieselmannbrücke wird als vierfeldrige Plattenbalkenbrücke aus Spannbeton mit drei Mittelpfeilern ausgeführt. Der Überbau wird aus Spannbetonfertigteilen mit einer Ortbetonergänzung hergestellt. Die Gründung, also die Lastabtragung in den Untergrund, wird über Bohrpfähle realisiert.

Während der Bauzeit der neuen Kieselmannbrücke wird der Verkehr der B 35 über eine einspurige Behelfsbrücke, die parallel zur bestehenden Brücke errichtet wird, an der Baustelle vorbei geleitet. Die Verkehrsregelung erfolgt dabei mittels einer Ampelanlage.

Im September 2021 wird zunächst mit den Arbeiten an der Behelfsumfahrung begonnen. Hierzu muss der vorhandene Straßendamm in Richtung Süden verbreitert werden. Der Bodeneinbau für die Verbreiterung erfolgt lagenweise. Gegebenenfalls werden dabei aus geologischen Gründen zeitliche Unterbrechungen erforderlich, damit mögliche Setzungen abklingen können. Dieser Prozess wird dann durch Setzungsmessungen überwacht. Während der Arbeiten an der Behelfsumfahrung kann es tageweise zu halbseitigen Sperrungen der B 35 im Bereich der bestehenden Kieselmannbrücke kommen. Die Verkehrsregelung bei halbseitiger Sperrung der B35 erfolgt mit einer Ampelanlage.

Nach der Fertigstellung der Dammverbreiterung wird die Behelfsbrücke neben der bisherigen Kieselmannbrücke errichtet und der Verkehr auf die Umfahrung gelegt.

Danach wird das alte Bauwerk abgebrochen und mit dem Bau der neuen Kieselmannbrücke begonnen.

Informieren Sie sich

Öffentlichkeitsbeteiligung

Alle Maßnahmen zur Öffentlichkeitsbeteiligung und alle Kommunikationsmaßnahmen werden in den Planungsprozess des Projektes integriert. Hier können Sie sich über den aktuellen Planungsstand und über Möglichkeiten der Beteiligung informieren.​

Am 10. Mai 2017 wurde die Baumaßnahme bei der Stadt Knittlingen vorgestellt.

Planung

Der Vorentwurf wurde am 28.11.2019, der Bauwerksentwurf am 16.02.2020 durch das Regierungspräsidium Karlsruhe genehmigt.

Da das neue Bauwerk in identischer Form wie die bestehende Brücke wiederhergestellt wird, liegt keine planfeststellungsrechtlich relevante Änderung vor. Ein Planfeststellungsverfahren ist somit nicht erforderlich.

Mit den erforderlichen Bauerlaubnissen der Stadt Knittlingen und der angrenzenden Firma Kieselmann sowie der Zustimmung des Landratsamtes des Enzkreises vom 29.08.2019 liegt das Baurecht nach § 4 FStrG vor.

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