Staubereich mit Hochwasserschutzdamm in Sulz am Neckar

Referat 53.1 Gewässer I. Ordnung, Hochwasserschutz und Gewässerökologie - Planung und Bau

Referatsleitung

Michael Ortlieb
Ltd. Technischer Direktor
0761 208-4246
abteilung5@rpf.bwl.de

Stellvertretung

Oliver Stenzel
Technischer Direktor
0771 8966-2732
abteilung5@rpf.bwl.de

Unsere Aufgaben

Das Referat  53.1 (Gewässer I. Ordnung, Hochwasserschutz und Gewässerökologie - Planung und Bau) ist Teil des Landesbetriebs Gewässer und für Bauprojekte an den Landesgewässern, mit Ausnahme des Rheins zuständig. Im Regierungsbezirk Freiburg gehören dazu 1.000 Gewässerkilometer mit rund 500 Kilometer Flussdeichen und Hochwasserdämme, die durch das Land ausgebaut und unterhalten werden. Davon sind 718 Kilometer Flüsse und 105 Kilometer Bodenseeufer als Gewässer erster Ordnung (Gewässer im Eigentum des Landes) eingestuft. Für weitere 175 Kilometer Gewässer zweiter Ordnung (Gewässer im Eigentum von Kommunen) hat das Land auf der Grundlage von Vereinbarungen die Unterhaltung und teilweise auch den Ausbau übernommen.

Der Tätigkeitsschwerpunkt des Referats 53.1 liegt beim Hochwasserschutz. Das vom Landtag beschlossene Hochwasserschutzprogramm sieht im Regierungsbezirk vordringlich Investitionen an den Gewässern I. Ordnung vor. Dabei werden vor allem im Ortenaukreis und den Landkreisen Emmendingen und Breisgau-Hochschwarzwald die vorhandenen Flussdeiche mit einem Gesamtaufwand von ca. 200 Mio. Euro saniert und an den Stand der Technik angepasst. Im Schwarzwald-Baar-Kreis wurde an der Breg bei Wolterdingen mit Kosten von 23 Mio. Euro ein übergebietlich wirkendes Hochwasserrückhaltebecken gebaut, welches seit 2012 einsatzbereit ist. Die Maßnahmen stellen für die an den Gewässern erster Ordnung gelegenen Städte und Gemeinden einen angemessenen Hochwasserschutz sicher.

Die Fortschreibung von Hochwassergefahrenkarten ist eine weitere Aufgabe des Referats. Die Karten stellen die von Oberflächengewässern ausgehende Überflutungsgefahr für unterschiedliche Hochwasserszenarien dar. Die Erstellung der Hochwassergefahrenkarten (HWGK) wurde im Jahr 2017 fertiggestellt. Bei gebietsweisen Fortschreibungen wird für größere Einzugsgebiete die HWGK durch das Land aktualisiert, kleinräumige Aktualisierungen (zum Beispiel anlassbezogen nach Hochwasserschutzmaßnahmen durch den Vorhabenträger) werden durch unser Referat begleitet.

Hochwassergefahrenkarten

Im Rahmen der EU-Wasserrahmenrichtlinie setzen wir die vorgesehenen Entwicklungsmaßnahmen zur Wiederherstellung der Durchgängigkeit und Verbesserung der Gewässerstruktur an den Gewässern erster Ordnung im Regierungsbezirk Freiburg um.

Die Maßnahmenprogramme der EU-Wasserrahmenrichtlinie für die Gewässerentwicklung geben für die jeweiligen Flüsse konkrete Ziele vor. Insgesamt sind in den nächsten Jahren rund 200 Maßnahmen mit einem Investitionsvolumen von 50 Mio. Euro umzusetzen. Hierzu werden neben den bereit stehenden Landesmitteln auch Fördermittel der EU und Ausgleichsmittel eingesetzt.

Im Themenbereich der Gewässerentwicklung finden Sie weitere Informationen zu Maßnahmen an den einzelnen Landesgewässern.

Unsere Maßnahmen - was läuft wo?

Unsere Projekte im Video erklärt

Mehr Videos über unsere wasserbaulichen Projekte finden Sie auf unserem  YouTube-Kanal.

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