Das Regierungspräsidium Karlsruhe weist darauf hin, dass zusätzlich zum ganzjährigen Sonntagsfahrverbot an allen Samstagen vom 1. Juli bis 31. August 2017 aufgrund der Ferienreiseverordnung Beschränkungen für den schweren Lkw-Verkehr gelten. Die Maßnahmen sind für einen reibungslosen Ferienreiseverkehr notwendig.
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