Aufgaben des Regierungspräsidiums Stuttgart beim Vollzug der ZApprO

Das Regierungspräsidium Stuttgart hat im Rahmen der Ausbildung zum Zahnarzt bei der Naturwissenschaftlichen Vorprüfung, der Zahnärztlichen Vorprüfung und der Zahnärztlichen Prüfung nach der Approbationsordnung für Zahnärzte - ZApprO - folgende Zuständigkeitsbereiche:

  • Bestellung der Prüfungsausschüsse
  • Anrechnung von Studienzeiten/Prüfungen aus einem verwandten Studium sowie eines im Ausland absolvierten Studiums
     
  • Entscheidung über Ausnahmebewilligungen:
    • Wechsel des Prüfungsausschusses
    • Zulassung bei einem anderen Prüfungsausschuss als dem am Studienort befindlichen bei der Naturwissenschaftlichen und Zahnärztlichen Vorprüfung
    • Hinsichtlich des Zeitraums, innerhalb dessen die Prüfungen abgeschlossen werden müssen
       
  • Erteilung der Approbationen an die Zahnärzte, die in Baden-Württemberg die Zahnärztliche Prüfung abgelegt haben.