Naturwissenschaftliche Vorprüfung

Die Naturwissenschaftliche Vorprüfung kann nach einem Studium der Zahnmedizin von zwei Semestern abgelegt werden.

Die Naturwissenschaftliche Vorprüfung umfasst folgende Fächer:

  • Physik
  • Chemie
  • Zoologie

An die Stelle der Prüfung in Zoologie kann auch eine Prüfung in Biologie treten.


Anrechnung von Studienleistungen

Die Studienzeiten aus einem verwandten Studiengang (Inland oder Ausland) sowie eines im Ausland absolvierten Studiums der Zahnmedizin können, soweit Gleichwertigkeit gegeben ist, ganz oder teilweise angerechnet werden. 

In Ausnahmefällen kann der Studierende von der Prüfung in solchen Fällen befreit werden, die Gegenstand einer anderen an einer deutschen Universität oder Hochschule vollständig bestandenen Prüfung waren. Das gleiche gilt für Fächer, die Gegenstand einer an einer ausländischen Universität oder Hochschule vollständig bestandenen Prüfung waren, wenn diese Prüfung einer deutschen Prüfung gleichwertig ist.

Der Antrag auf Anrechnung von Studienleistungen ist - formlos - beim Regierungspräsidium Stuttgart, Referat 95, zu stellen, wenn der Antragsteller bereits zum Zahnmedizinstudium an einer Universität in Baden-Württemberg zugelassen ist oder seinen Hauptwohnsitz in Baden-Württemberg hat. Bei der zweiten Alternative ist nur eine vorläufige Anrechnung möglich. Bei Wohnsitz im Ausland, ist der Antrag an das Thüringer Landesverwaltungsamt, Carl-August- Allee 2 in 99423 Weimar zu richten. 

Dem Antrag auf Anrechnung von Studienleistungen sind folgende Unterlagen beizufügen:  

  • Studienbuch, ggfs. Übersetzung
  • Immatrikulationsnachweis im Fach Zahnmedizin, sofern bereits vorhanden
  • Studiennachweise (Scheine und ggfs. Übersetzung)
  • Äquivalenzbescheinigungen vom zuständigen Fachprofessor für bestimmte Fächer

Die Unterlagen sind im Original oder in amtlich beglaubigter Kopie einzureichen. Die Originale werden wieder zurückgesandt.

Bei Anträgen auf Anrechnung von Studienleistungen eines im Ausland absolvierten Studiums sind die Nachweise im Original und amtlich beglaubigter Übersetzung vorzulegen.

Ein Anspruch auf Zuteilung eines Studienplatzes im Fach Zahnmedizin kann aus der Anrechnung bzw. Zusicherung nicht abgeleitet werden.

Für den Ablauf des Studiums und Durchführung der Prüfungen ist allein die Universität zuständig.

Ansprechpersonen

Studiensekretariate bzw. Sekretariate der Vorsitzenden des entsprechenden Prüfungsausschusses an den Hochschulen in Baden-Württemberg