Die Zahnärztliche Vorprüfung kann nach einem Studium der Zahnmedizin von mindestens fünf Semestern abgelegt werden. Bei der Meldung hat der Studierende nachzuweisen, dass er die Naturwissenschaftliche Vorprüfung bestanden hat.
Die Zahnärztliche Vorprüfung umfasst folgende Fächer:
Der Antrag auf Zulassung zur Zahnärztlichen Vorprüfung ist schriftlich beim Vorsitzenden des Ausschusses für die Naturwissenschaftliche und Zahnärztliche Vorprüfung der Universität, an der Zahnmedizin studiert wird, zu stellen. Dieser entscheidet über die Zulassung zur Prüfung.
Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung ist im ersten Prüfungshalbjahr bis zum 25. Januar und zur Prüfung im zweiten Prüfungshalbjahr bis zum 25. Juni beim Vorsitzenden einzureichen.
Folgende Nachweise über Lehrveranstaltungen sind zu erbringen:
Studiensekretariate bzw. Sekretariate der Vorsitzenden des entsprechenden Prüfungsausschusses an den Hochschulen in Baden-Württemberg