Anerkennung von Ausbildungsbetrieben im Beruf Pferdewirt/Pferdewirtin

Vier Pferde auf der Weide; im Hintergrund Bebauung

Anforderungen

Die Anforderungen, die an einen Ausbildungsbetrieb in den jeweiligen Fachrichtungen gestellt werden, entnehmen Sie der Verordnung über die Eignung der Ausbildungsstätte für die Berufsausbildung zum Pferdewirt vom 07.02.2011.

Antrag

Der Gutachterausschuss des Regierungspräsidiums Karlsruhe führt im Frühsommer und Herbst die Anerkennung durch. Die Anträge sind für den Frühsommertermin bis spätestens 20. April bzw. für den Herbsttermin bis spätestens 20. September des jeweiligen Jahres beim Regierungspräsidium Karlsruhe einzureichen. Später eingehende Anträge werden im nächsten Halbjahr berücksichtigt.

Wichtig: Bevor nicht alle Anforderungen erfüllt sind und Ihr Betrieb nicht amtlich anerkannt ist, dürfen Sie kein Ausbildungsverhältnis eingehen bzw. einen Ausbildungsplatz zusichern.

Nachweis

Um den Beruf Pferdewirt ausbilden zu können, muss ein Ausbilder/eine Ausbilderin mit der entsprechenden Qualifikation im Betrieb vorhanden sein. Kann der Betriebsleiter/die Betriebsleiterin selbst nicht ausbilden, muss sie einen Ausbilder/eine Ausbilderin bestellen.

Der Nachweis der persönlichen Eignung muss von der Betriebsleitung erbracht werden, der Nachweis der persönlichen und fachlichen Eignung vom Ausbilder/von der Ausbilderin (siehe Formular unten).