Praktikum / Betriebliche Einstiegsqualifizierung (EQ)

Praktikum zur Berufsorientierung

Ein Praktikum zur Berufsorientierung verläuft über eine ein- bzw. mehrwöchige Zeitspanne. Praktika über mehrere Monate sind zur Berufsorientierung nicht notwendig. Eintägige Praktika sind dagegen als wenig effizient bei der Berufsorientierung einzuschätzen.

Praktika dienen dazu, praktische Erfahrungen im künftigen Beruf zu sammeln und ggf. auch eine Korrektur des Berufswunsches vorzunehmen. Sie sollten auf verschiedenen Betrieben oder auch in verschiedenen Berufen erfolgen, um Alternativen kennen zu lernen. In dieser Zeit lernen die Interessenten für die Berufsausbildung zum Pferdewirt die Realitäten beruflicher und betrieblicher Tätigkeiten und die Bedingungen während der Ausbildung kennen. Ausbildungsbetrieb und Praktikant lernen sich besser kennen und können besser für sich klären, ob eine Zusammenarbeit über mehrere Jahre möglich ist.

Praktikantin und Praktikant; zwischen beiden ein Pferd

Praktikum zum Erwerb beruflicher Fähigkeiten

Sollten Sie sich für ein längerfristiges Praktikum (zwischen 2 und max. 12 Monate) entscheiden, beachten Sie folgende Hinweise:

Berufsschulpflicht:

  1. Wer unter 18 Jahre alt ist, ist berufsschulpflichtig. Somit ist es grundsätzlich nicht möglich unter 18 Jahre alte, berufsschulpflichtige Jugendliche als Praktikant einzustellen, ausgenommen im Rahmen der Einstiegsqualifizierung (EQ) -siehe unten.
  2. Der Besuch der Berufsschule im Rahmen eines Praktikums (Ausnahme EQ) ersetzt die im Gesetz festgelegte Berufsschulpflicht nicht.
  3. Berufsschulpflichtige Jugendliche, die keine staatliche Berufsausbildung beginnen, besuchen i.d.R. einen mindestens einjährigen Bildungsgang an einer Beruflichen Schule.
  4. Praktikanten, die den Nachweis erbringen, dass die Berufsschulpflicht durch den Besuch eines mindestens einjährigen Bildungsganges an einer Beruflichen Schule erfüllt ist, sind nicht (mehr) berufsschulpflichtig.

Mindestlohngesetz:
Wird ein Praktikum mit einer Dauer von mehr als 3 Monaten angesetzt, muss die Arbeit des Praktikanten auch nach dem Mindestlohngesetz vergütet werden.

Praktikum zur Betrieblichen Einstiegsqualifizierung (EQ)

Diese Art von Praktikum ist Bestandteil einer von der Bundesagentur für Arbeit angebotenen Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW) im Rahmen des Sozialgesetzbuches III. Ziel des Praktikums ist es, die Ausbildungsreife zu erreichen. Die Maßnahme soll als Brücke in die Berufsausbildung verstanden werden. Die Übernahme in ein Berufsausbildungsverhältnis wird angestrebt. Das Praktikum beginnt frühestens am 1. Oktober (in Ausnahmefällen am 1. August) und dauert zwischen 6 und 12 Monate. Rechtsgrundlagen und Informationen zu Voraussetzungen, Förderung etc. sind  hier oder bei Ihrer örtlich zuständigen Agentur für Arbeit erhältlich.