Altenpflegehelferin mit älterer Dame

Altenpflegehelferin / Altenpflegehelfer (mit intensiver Deutschförderung für Migrant​​​​innen / Migranten) (2jährige Ausbildung)​

Ausbildungsziel

Die Ausbildung vermittelt berufliche Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten für eine qualifizierte Mitwirkung und Mithilfe bei der Betreuung, Versorgung und Pflege gesunder und kranker älterer Menschen erlangt wird. Sie befähigt dazu, in der stationären, teilstationären, ambulanten und offenen Altenhilfe insbesondere pflegerische und soziale Aufgaben der Grundversorgung unter Anleitung einer Pflegefachkraft verantwortlich wahrzunehmen. Neben dem Erwerb der beruflichen Handlungskompetenz ist die Verbesserung der deutschen Sprachkenntnisse ein weiteres zentrales Element dieses Ausbildungsganges. Das Wahlpflichtfach Staatsbürgerkunde soll bei der Vorbereitung auf den Einbürgerungstest helfen. ​

Ausbildungsstätten

Öffentliche Berufsfachschulen für Altenpflegehilfe für Migranten und staatlich genehmigte oder staatlich anerkannte Berufsfachschulen für Altenpflegehilfe für Migranten​​.

Staatliche Berufsfachschulen für Altenpflegehilfe (2BFAHM)  (pdf, 34 KB)

Staatlich genehmigte und anerkannte Berufsfachschulen für Altenpflegehilfe (2BFAHM) (pdf, 80 KB)

​​Aufnahmevoraussetzungen

  1. Hauptschulabschluss oder der Nachweis eines gleichwertigen Bildungsstandes
  2. Ausbildungsvertrag mit einem von der Schule als geeignet angesehenen Träger einer Einrichtung der Altenhilfe
  3. Gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufes
  4. Sprachkenntnisse auf dem Sprachniveau A 2 des gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens

Im Einzelfall kann die Aufnahme auch ohne Hauptschulabschluss erfolgen, wenn die Schule zu einer positiven Eignungsprognose kommt.​

Ausbildungsverlauf

Die 2-jährige Ausbildung beinhaltet theoretischen und praktischen Unterricht von 1.440 Stunden und praktische Ausbildung von mindestens 1.600 Stunden und endet mit einer staatlichen Prüfung.

Der Abschluss berechtigt zur Aufnahme der Altenpflegeausbildung.​

Ausbildungskosten

Schulgeld wird nicht erhoben. Es ist eine angemessene Ausbildungsvergütung zu vereinbaren. Im Einzelfall ist mit der Ausländerbehörde und der Agentur für Arbeit zu klären, welche Ausbildungsvergütung zur Sicherung des Lebensunterhaltes erforderlich ist.

Berufsbezeichnung

Zur Führung der Berufsbezeichnung "Altenpflegehelferin" oder "Altenpflegehelfer" bedarf es einer staatlichen Anerkennung des zuständigen Regierungspräsidiums. Dabei werden die gesundheitliche Eignung (Vorlage eines ärztlichen Attests) und die persönliche Zuverlässigkeit (Vorlage eines Führungszeugnisses) zur Ausübung des Berufs überprüft.