Anleitung im Beruf von Menschen mit Handicap

Arbeitserzieherin / Arbeitserzieher

Ausbildungsziel

Die Ausbildung soll dazu befähigen, selbstständig und eigenverantwortlich Menschen mit Benachteiligungen, Behinderungen oder Migrationshintergrund auf dem Weg zu einem Arbeitsplatz sowie im Arbeits– und Bildungsprozess selbst anzuleiten, zu begleiten, zu betreuen, zu fördern und zu unterstützen.

Aufnahmevoraussetzungen

Mittlerer Bildungsabschluss und eine abgeschlossene mindestens 2-jährige Berufsausbildung
oder
Hauptschulabschluss und eine abgeschlossene mindestens 2-jährige Berufsausbildung und eine 2-jährige berufliche Tätigkeit
sowie
die gesundheitliche Eignung für eine Tätigkeit in der Arbeitserziehung und ausreichende Sprachkenntnisse in Wort und Schrift.

Ausbildungsverlauf

Die schulische Ausbildung dauert zwei Jahre, bei Teilzeitausbildung drei Jahre, und umfasst mindestens 1800 Stunden theoretischen und praktischen Unterricht sowie mindestens 600 Stunden angeleitete Fachpraxis. Sie endet mit einer staatlichen Prüfung. Anschließend ist noch ein einjähriges Berufspraktikum in einer geeigneten Praxiseinrichtung abzuleisten. Das Berufspraktikum kann bei Teilzeitausbildung berufs- und schulbegleitend abgeleistet werden. Es schließt mit einem Kolloquium ab und ist Voraussetzung für die staatliche Anerkennung.

Ausbildungskosten

Ob und in welcher Höhe Schulgeld erhoben wird, muss bei den Schulen erfragt werden. Im Einzelfall kann eine Förderung im Rahmen des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) bzw. eine Förderung durch die Arbeitsagentur in Betracht kommen.

Berufsbezeichnung

Zur Führung der Berufsbezeichnung "Arbeitserzieherin" oder "Arbeitserzieher" bedarf es einer staatlichen Anerkennung durch das zuständige Regierungspräsidium. Dabei wird auch die persönliche Zuverlässigkeit (Vorlage eines Führungszeugnisses) zur Ausübung des Berufs überprüft.