Durch die Pflegeberufereform werden die bisherigen Ausbildungen in der Altenpflege, der Gesundheits- und Krankenpflege und der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege zu einer generalistischen Pflegeausbildung als Pflegefachfrau / Pflegefachmann zusammengeführt.
Die Ausbildung in der Altenpflege, Gesundheits- und Krankenpflege bzw. Gesundheits- und Kinderkrankenpflege ist daher seit 01.01.2020 nicht mehr möglich. Allerdings werden bereits vor diesem Stichtag begonnene Ausbildungen nach den bisherigen Vorschriften des Altenpflegegesetzes bzw. Krankenpflegegesetzes abgeschlossen.
Die Ausbildung soll Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten zur verantwortlichen und selbständigen Mitwirkung bei der Verhütung, Erkennung und Heilung von Krankheiten vermitteln.
Ausbildungsschwerpunkte sind u.a. allgemeine und spezielle Krankheitslehre und Krankenpflege sowie die fach-und sachkundige umfassende Pflege der Patienten in allen medizinischen Fachbereichen.
Staatlich anerkannte Gesundheits- und Krankenpflegeschulen (pdf, 48 KB)
Die 3-jährige Ausbildung beinhaltet einen theoretischen und praktischen Unterricht von 2.100 Stunden sowie eine praktische Ausbildung von 2.500 Stunden und endet mit einer staatlichen Prüfung.
Die aktuelle Ausbildungsvergütung ist bei den Trägern der Schulen zu erfragen.
Zur Führung der Berufsbezeichnung "Gesundheits- und Krankenpflegerin" oder "Gesundheits- und Krankenpfleger" bedarf es einer Erlaubnis des zuständigen Regierungspräsidiums. Dabei wird zusätzlich auch die gesundheitliche Eignung (Vorlage eines ärztlichen Attests) und die Zuverlässigkeit (Vorlage eines Führungszeugnisses) zur Ausübung des Berufs überprüft.
An staatlich anerkannten Weiterbildungsstätten besteht derzeit folgende Weiterbildungsmöglichkeit auf Grundlage von Rechtsverordnungen des Ministeriums für Arbeit und Soziales Baden-Württemberg vom 19. Dezember 2000 (Gesetzblatt Baden-Württemberg vom 09. Februar 2001 Seiten 58 ff):