Die Ausbildung soll dazu befähigen, selbständig und eigenverantwortlich Erziehungs-, Bildungs-, Förder-, Rehabilitations- und Betreuungsaufgaben zu übernehmen. Die Ausbildung soll Handlungen und Entscheidungen ermöglichen, die auf einer ausgewogenen Verknüpfung von Methodenkenntnissen, Fachwissen sowie Sozialkompetenz beruhen.
Staatlich genehmigte und anerkannte Fachschulen für Sozialwesen (pdf, 15 KB)
Die Ausbildung dauert drei Jahre und umfasst mindestens 2.000 Stunden fachbezogenen und allgemein bildenden Unterricht, 400 Stunden Unterricht in besonderen vor- und nachbereiteten Lernformen und 1.200 Stunden fachpraktische Ausbildung in einer geeigneten Einrichtung. Die fachpraktische Ausbildung ist im Wechsel mit dem theoretischen und praktischen Unterricht oder mit Schwerpunkt im dritten Ausbildungsjahr möglich.Die gesamte Berufsausbildung kann auch in Teilzeit angeboten werden. Die Ausbildung endet mit einer staatlichen Prüfung.
Es besteht im Rahmen der Ausbildung die Möglichkeit, durch die Teilnahme an Zusatzunterricht und durch Ablegen einer Zusatzprüfung die Fachhochschulreife zu erwerben.
Ob und in welcher Höhe Schulgeld erhoben wird, muss bei den Schulen erfragt werden. Im Einzelfall kann eine Förderung im Rahmen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) bzw. eine Förderung durch die Arbeitsagentur in Betracht kommen.
Zur Führung der Berufsbezeichnung "Staatlich anerkannte Jugend- und Heimerzieherin" oder "Staatlich anerkannter Jugend- und Heimerzieher" bedarf es einer Erlaubnis durch das zuständige Regierungspräsidium. Dabei wird auch die persönliche Zuverlässigkeit und die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufs (Vorlage eines Führungszeugnisses und eines Gesundheitszeugnisses) überprüft.