Jugend- und Heimerzieherin / Jugend- und Heimerzieher

Ausbildungsziel

​Die Ausbildung soll dazu befähigen, selbständig und eigenverantwortlich Erziehungs-, Bildungs-, Förder-, Rehabilitations- und Betreuungsaufgaben zu übernehmen. Die Ausbildung soll Handlungen und Entscheidungen ermöglichen, die auf einer ausgewogenen Verknüpfung von Methodenkenntnissen, Fachwissen sowie Sozialkompetenz beruhen.

Aufnahmevoraussetzungen:

  1. Mittlerer Bildungsabschluss und
  2. eine mindestens 1-jährige angeleitete geeignete praktische Tätigkeit in Einrichtungen und Diensten des Sozial- und Gesundheitswesens oder eine abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung
    und
  3. die Zusage einer Einrichtung mit einem Tätigkeitsbereich in Sozialpädagogik, für die zur Ausbildung notwendige Beschäftigung zu sorgen, sofern die fachpraktische Ausbildung im Wechsel mit dem theoretischen und praktischen Unterricht erfolgt
    und
  4. gesundheitliche Eignung für eine Tätigkeit in der Jugend- und Heimerziehung
    und
  5. ausreichende deutsche Sprachkenntnisse.

Ausbildungsverlauf

Die Ausbildung dauert drei Jahre und umfasst mindestens 2.000 Stunden fachbezogenen und allgemein bildenden Unterricht, 400 Stunden Unterricht in besonderen vor- und nachbereiteten Lernformen und 1.200 Stunden fachpraktische Ausbildung in einer geeigneten Einrichtung. Die fachpraktische Ausbildung ist im Wechsel mit dem theoretischen und praktischen Unterricht oder mit Schwerpunkt im dritten Ausbildungsjahr möglich.Die gesamte Berufsausbildung kann auch in Teilzeit angeboten werden. Die Ausbildung endet mit einer staatlichen Prüfung.

Es besteht im Rahmen der Ausbildung die Möglichkeit, durch die Teilnahme an Zusatzunterricht und durch Ablegen einer Zusatzprüfung die Fachhochschulreife zu erwerben.

Ausbildungskosten

​Ob und in welcher Höhe Schulgeld erhoben wird, muss bei den Schulen erfragt werden. Im Einzelfall kann eine Förderung im Rahmen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) bzw. eine Förderung durch die Arbeitsagentur in Betracht kommen.

Berufsbezeichnung

​Zur Führung der Berufsbezeichnung "Staatlich anerkannte Jugend- und Heimerzieherin" oder "Staatlich anerkannter Jugend- und Heimerzieher" bedarf es einer Erlaubnis durch das zuständige Regierungspräsidium. Dabei wird auch die persönliche Zuverlässigkeit und die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufs  (Vorlage eines Führungszeugnisses und eines Gesundheitszeugnisses) überprüft.

Weitere Informationen: