Die Ausbildung soll entsprechend der Aufgabenstellung des Berufs dazu befähigen, insbesondere bei der Prävention, Diagnose und Therapie von Störungen des ein- und beidäugigen Sehens bei Schielerkrankungen, Sehschwächen und Augenzittern mitzuwirken.
Staatlich anerkannte Schulen für Orthoptisten (pdf, 69 KB)
Die 3-jährige Ausbildung beinhaltet theoretischen und praktischen Unterricht von 1.700 Stunden sowie eine praktische Ausbildung von 2.800 Stunden und endet mit der staatlichen Prüfung.
Ob und welcher Höhe Schulgeld erhoben wird, muss bei den Schulen erfragt werden. Im Einzelfall kann eine Förderung im Rahmen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BaföG) bzw. eine Förderung durch die Arbeitsagentur in Betracht kommen.
Zur Führung der Berufsbezeichnung "Orthoptistin" oder "Orthoptist" bedarf es einer Erlaubnis des zuständigen Regierungspräsidiums. Dabei wird zusätzlich auch die gesundheitliche Eignung (Vorlage eines ärztlichen Attestes) und die Zuverlässigkeit (Vorlage eines Führungszeugnisses) zur Ausübung des Berufs überprüft.