Die Regierungspräsidien als Ausbildungsbehörden stellen geeignete Bewerber in den Vorbereitungsdienst für die Beamtenlaufbahn (mittlerer Dienst) Straßenmeister/in ein. Die Ausbildung zur Straßenmeisterin/zum Straßenmeister dauert 2 Jahre und erfolgt abschnittsweise bei den Regierungspräsidien und Landratsämtern sowie im Ausbildungszentrum der Straßenbauverwaltung in Nagold (AZN).
Ziel der Ausbildung ist es, qualifizierte Nachwuchskräfte mit entsprechender Berufspraxis für die Straßenbauverwaltung heranzubilden, die nach ihrer Persönlichkeit sowie nach ihren allgemeinen und fachlichen Kenntnissen für die Leitung einer Autobahn-/Straßenmeisterei oder stellvertretende Leitung geeignet sind.
Bewerben kann sich jeder, der
Ausbildungsstellen sind die Regierungspräsidien und die Landratsämter.
Die Ausbildung von 2 Jahren gliedert sich in 61 Wochen berufliche Grundausbildung und 43 Wochen berufliche Fachausbildung bei einem Regierungspräsidium, einem Landratsamt, einer Straßenmeisterei bzw. einer Autobahnmeisterei sowie im AZN.
Schwerpunkte der Ausbildung:
Am Ende der Ausbildungsabschnitte berufliche Grundausbildung und berufliche Fachausbildung wird jeweils eine schriftliche Prüfung durchgeführt (Prüfung Teil 1 und Teil 2). Diese werden ergänzt durch eine mündliche Prüfung aus dem Themenbereich "berufliche Fachausbildung".
Bei Ausbildungsbeginn werden die Teilnehmer/innen von der Ausbildungsbehörde, dem zuständigen Regierungspräsidium zur Straßenmeisteranwärterin/zum Straßenmeisteranwärter ernannt und in das Beamtenverhältnis auf Widerruf eingestellt. Mit dem Tag der Aushändigung der Prüfungszeugnisse endet das Beamtenverhältnis auf Widerruf.
Während der Ausbildung erhalten Sie Anwärterbezüge (Stand: 01.07.2018 = 1.192,89 Euro) zzgl. 50 Prozent des zustehenden Anwärtergrundbetrags, vermögenswirksame Leistungen und ggf. den sogenannten Familienzuschlag.
In die Bewerbung gehören
Weitere Informationen erhalten Sie bei den Regierungspräsidien in Stuttgart, Karlsruhe, Freiburg und Tübingen.