Schülerinnen und Schüler haben Mitverantwortung, Mitspracherecht und Mitgestaltungsmöglichkeiten in der Schule.
„Die SchülerMitVerantwortung ist – unbeschadet der besonderen Aufgabe der Schülervertreter – Sache aller Schüler/innen der gesamten Schule“ (SMV-Verordnung, § 7). Das heißt, alle Schüler/innen bilden „die SMV“ und wirken an den grundlegenden Aufgaben: Gestaltung des Schul- und Gemeinschaftslebens und Erziehung der Schüler/innen zu Selbstständigkeit und Verantwortung (Schulgesetz, § 62) mit.
So ist es eine anspruchsvolle Aufgabe für die von den Schüler/innen gewählten Vertreter/innen, durch ihr Engagement und Tun viele Schüler/innen zu erreichen und in die Arbeit mit einzubeziehen. Dabei sollen insbesondere die fachlichen, sportlichen, kulturellen, sozialen und politischen Interessen der Schüler/innen unterstützt und gefördert werden.
Ansprechpartner/innen sind die SMV-Referentinnen und - Referenten in den Referaten 77 (Qualitätssicherung und -entwicklung/Schulpsychologische Dienste) an den Regierungspräsidien. Dort sind auch die SMV-Beauftragten für die einzelnen Schularten selbst angesiedelt.
Die SMV-Beauftragten sind Lehrerinnen und Lehrer der jeweiligen Schulart, die sie vertreten. Sie stehen Schülersprecherinnen und Schülersprechern sowie den Verbindungslehrerinnen und Verbindungslehrern genauso wie den Schulleitungen mit Rat und Tat zur Seite. Sie organisieren Fortbildungsveranstaltungen, Workshops und Zukunftswerkstätten für Mitglieder der Schülermitverantworung und alle interessierten Schülerinnen und Schüler.
Regionale SMV-Beauftragte und Termine
Der Landesschülerbeirat ist die demokratisch legitimierte Landesvertretung der Schülerinnen und Schüler in Baden Württemberg. Die Wahl findet alle 2 Jahre statt und wird von den Regierungspräsidien für den jeweiligen Regierungsbezirk organisiert und durchgeführt.
0711 21859-0 poststelle@zsl.kv.bwl.de
Schülermitverantwortung - SMV in Baden-Württemberg