Das Landeslehrerprüfungsamt (LLPA) im Kultusministerium lässt durch seine Außenstellen bei den Regierungspräsidien die Ersten und Zweiten Staatsprüfungen für die einzelnen Lehrämter organisieren und durchführen. Die Pädagogischen Hochschulen haben eigene Außenstellen für die Prüfungen.
Die Zweite Staatsprüfung (2. Staatsexamen am Ende des Referendariats) erfolgt für den Einzugsbereich der jeweiligen Seminare für Didaktik und Lehrerbildung.
Eine weitere Aufgabe ist die landesweite Anerkennung ausländischer (Teil-) Prüfungsleistungen für die 1. Staatsprüfung.
Die jeweils gültige Prüfungsordnung regelt im Einzelnen die Anforderungen an die Prüfungsleistungen. Diese umfassen schriftliche und mündliche Prüfungen sowie die Anfertigung der wissenschaftlichen Arbeit. Terminpläne und Prüfungspläne informieren über das Prüfungsgeschehen vor Ort,FAQs zu wesentlichen Aspekten des Prüfungsgeschehens.
Bitte beachten Sie den jeweiligen Anmeldezeitraum für die Prüfungen zu den Frühjahrs- und Herbstterminen (April für den Herbsttermin bzw. Oktober für den Frühjahrstermin)
Neben den Prüfungsordnungen für die 2. Staatsprüfungen finden Sie auf unserer Website die Terminpläne der Kurse an den Seminaren sowie die notwendigen Unterlagen zu den Prüfungen geordnet nach den verschiedenen Adressatengruppen.
Landeslehrerprüfungsamt
0711 904-17800 Rolf Springmann@rps.bwl.de
Sekretariat Renate Zierke
07071 757-2115 07071 757-2004 renate.zierke@rpt.bwl.de