Das Regierungspräsidium nimmt keinerlei Einfluss auf die Kaufverhandlungen. Diese bleiben ausschließlich den Interessenten und Eigentümern überlassen. Wir beraten aber gerne in allen Fragen des Denkmalschutz- und Baurechts.
Vor dem Kauf sollten Sie die bau- und denkmalschutzrechtlichen Voraussetzungen für Maßnahmen am Gebäude oder auf dem Grundstück klären. Wir empfehlen Ihnen, die künftige Nutzung und beabsichtigten baulichen Veränderungen mit der zuständigen unteren Denkmalschutzbehörde (Landratsamt oder Stadtverwaltung) bzw. mit der Abteilung 8 des Regierungspräsidiums Stuttgart - zu besprechen.
Regierungspräsidium StuttgartAbteilung 8Landesamt für DenkmalpflegeBerliner Straße 1273728 Esslingen am Neckar 0711 904-45109 0711 904-45444 abteilung8@rps.bwl.de