Solarkraftwerk in Gruibingen

Solarenergie

Bei den Erneuerbaren Energien hat die Solarenergie neben der Windenergie in Baden-Württemberg das größte Ausbaupotential. Dieses Potential möchte die Landesregierung nutzen.

Dazu wird einerseits eine starke Ausweitung der Nutzung der Solarenergie auf Dächern angestrebt, wobei auch Mieter bei der Nutzung des Stroms vom eigenen Dach profitieren sollen. Entsprechende Förderungen sind vorgesehen.

Andererseits soll auch die Freiflächenphotovoltaik weiter ausgebaut werden. Hierzu hat die Landesregierung die Freiflächenöffnungsverordnung verabschiedet. Diese ermöglicht, dass Freiflächenphotovoltaikanlagen auf Acker- und Grünlandflächen in benachteiligten Gebieten grundsätzlich eine Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) erhalten können. Bisher hat das EEG die Vergütung von Freiflächenphotovoltaik im Wesentlichen auf Konversionsflächen und Seitenrandstreifen entlang von Autobahnen und Schienenwegen vorgesehen. Mit der Freiflächenöffnungsverordnung macht das Land von der Länderöffnungsklausel der EEG-Novelle 2017 Gebrauch.

Auf Grundlage des EEG werden Förderungen von Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von mehr als 750 kW in Form eines Bieterwettbewerbs ausgeschrieben. Dabei erhalten die Anlagen den Zuschlag, die laut Gebot die geringsten Fördersätze benötigen. In Baden-Württemberg ist auf Konversionsflächen und Seitenrandstreifen im Vergleich mit anderen Bundesländern eine konkurrenzfähige Erschließung von Flächen kaum möglich. Durch die Freiflächenöffnungsverordnung soll Baden-Württemberg im Bieterwettbewerb um Photovoltaikanlagen wieder wettbewerbsfähig werden.

Beim Ausbau der Freiflächenphotovoltaik müssen insbesondere die Belange der Landwirtschaft und des Naturschutzes berücksichtigt werden. Eine übermäßige Beanspruchung von entsprechend bedeutsamen Flächen soll nicht erfolgen. Die Freiflächenöffnungsverordnung (§ 2 Absatz 2) sieht eine landesspezifische Zuschlagsgrenze in Höhe von 100 MW zu installierender Leistung pro Kalenderjahr vor. Die Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen in Baden-Württemberg wird damit jährlich auf maximal 150 – 200 ha begrenzt.

Freiflächenöffnungsverordnung
Karte der benachteiligten Gebiete in Baden-Württemberg

Darüber hinaus soll die große Solarthermie zunehmend gefördert werden.