Die Gewinnung, Be- oder Verarbeitung, Konservierung, Prüfung, Lagerung und das Inverkehrbringen sowie die Einfuhr von menschlichem Gewebe bzw. Gewebezubereitungen sind erlaubnispflichtig gemäß dem Arzneimittelgesetz, sofern sie zur Verwendung bei Menschen bestimmt sind.
Die Erlaubnisse werden in Baden-Württemberg durch das jeweils örtlich zuständige Regierungspräsidium erteilt.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt zur Erlaubniserteilung nach dem Gewebegesetz
Bitte setzen Sie sich wegen der Formulare mit dem zuständigen Regierungspräsidium in Verbindung