Veranstaltungen, wie z. B. motorsportliche Veranstaltungen mit Krafträdern und Kraftfahrzeugen oder Volksradfahren, nehmen öffentliche Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch und bedürfen einer Erlaubnis nach § 29 StVO durch die jeweils zuständige Behörde.
Die Regierungspräsidien sind zuständige Behörden, wenn
Ansonsten ist zuständige Behörde die Straßenverkehrsbehörde des Ortes, an dem die Veranstaltung beginnt (Stadtverwaltung oder Landratsamt).
Die Erlaubnis ist schriftlich zu beantragen. Entsprechende Anträge erhalten Sie bei dem für Sie zuständigen Regierungspräsidium.