Im gewerblichen wie im privaten Bereich ist bei Anwendung von explosionsgefährlichen Stoffen gemäß Sprengstoffgesetz eine behördliche Zulassung erforderlich. Ziel ist sicherzustellen, dass explosionsgefährliche Stoffe korrekt angewendet werden, damit kein Missbrauch und keine Gefährdung von Personen und Gütern entstehen können.
Einsatzfelder explosionsgefährlicher Stoffe sind im gewerblichen Bereich
und im privaten Bereich (Sportschützen)
Für die Ausstellung der Zulassungen (z. B. Erlaubnisse oder Befähigungsscheine) benötigen die Personen unter anderem einen Nachweis ihrer Fachkunde. Die Fachkunde für den Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen kann in staatlich anerkannten Lehrgängen erworben werden, an die sich eine Prüfung unter Vorsitz der zuständigen Behörde (in Baden-Württemberg: Regierungspräsidium Tübingen) anschließt.
Regelungen zur Anwendung von explosionsgefährlichen Stoffen hierzu sind im Sprengstoffgesetz und in den Sprengstoffverordnungen zusammengefasst.
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