Radfahrer auf einem rot gekennzeichneten Radweg, im Hintergrund ein Auto

Radverkehr

Förderprogramm kommunale Rad- und Fußverkehrsinfrastruktur

Als Prüfungs-, Entscheidungs- und Bewilligungsbehörden sind die Regierungspräsidien die zentralen Ansprechpartner bei Fragen rund um das Förderprogramm. ​​​Bitte wenden Sie sich dazu an das Referat 45 in Ihrem jeweiligen Regierungsbezirk.

Förderprogramm kommunale Rad- und Fußverkehrsinfrastruktur​​​​​​​​​​​​

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Referat 45

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Referat 45

Radverkehrsanlagen

Zwei Radfahrer fahren einen Radweg herab und treffen an der Fußgängerampel auf zwei Fußgänger. er Kreuzung

Die Abteilungen 4 in den Regierungspräsidien sind zuständig für Planung, Bau und Betrieb von Radverkehrsanlagen, wenn diese an Bundes- und Landesstraßen außerhalb von Ortsdurchfahrten größerer Orte liegen.

Regelmäßig liegt die Zuständigkeit für Radverkehrsanlagen an Landesstraßen bei Städten und Gemeinden mit i. d. R. über 30.000 Einwohnern und bei Bundesstraßen mit i. d. R. über 80.000 Einwohnern.

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Als Radverkehrsanlagen gelten folgende Anlagentypen

  • Schutzstreifen
  • Radfahrstreifen
  • Baulich angelegte Radwege (Einrichtungs- bzw. Zweirichtungsradwege)
  • Gemeinsame Fuß- und Radwege
  • Getrennte Rad- und Gehwege
  • Unter- und Überführungen
  • Querungseinrichtungen.

Neue Radwege können auch als kombinierte Rad- und Wirtschaftswege geführt werden. Sie sind dann in der Baulast der jeweiligen Gemeinde.

Weitere Informationen

Die Planung von Radverkehrsanlagen erfolgt grundsätzlich konzeptionell auf Basis netzkonzeptioneller Pläne und nach verkehrssicherheitsrelevanten Bewertungen. So werden das Start- und Zielnetz des RadNETZ Baden-Württemberg und u. a. die Radwegenetzkonzeptionen der Stadt- und Landkreise zu Grunde gelegt. Die Planungsverfahren werden priorisiert.

Abgeschlossene Planungen werden bei Vorliegen des Baurechts regelmäßig in jährlich fortzuschreibende Bauprogramme für Radwege an Bundes- und Landesstraßen aufgenommen. Die Bauprogramme stellen die Grundlage für die Zuweisung der jährlichen Haushaltsmittel von Bund und Land für die Regierungspräsidien dar. Baulich umgesetzt werden die Vorhaben in der Regel durch die Baureferate. Kleinere Maßnahmen können auch im Rahmen von Erhaltungsmaßnahmen an Bundes- und Landesstraßen umgesetzt werden. Hier ergeben sich Synergieeffekte, wie optimierter Bauablauf oder geringe Sperr- bzw. Umleitungsdauer.

Radschnellverbindungen

Blick über den Lenker:Fahrrad in schneller Fahrt auf einem Fahrradweg

Bis zum Jahr 2030 soll sich der Radverkehr im Lande verdoppeln und gleichzeitig 1/3 weniger Kraftverkehr durch Baden-Württembergs Städte rollen. So sieht es das Integrierte Energie- und Klimaschutzkonzept des Landes vor. Um dieses Ziel zu erreichen, sollen unter anderem Radschnellverbindungen entstehen, die hochfrequentierte Pendlerstrecken im Berufsverkehr entlasten. Damit möglichst viele Pendler vom Auto aufs Rad umsteigen, müssen die neuen Radschnellverbindungen sicher, direkt – möglichst ohne Umwege und Hindernisse – und damit schnell sein.

Kriterien für die Planung von Radschnellwegen

Folgende Kriterien gelten für die Planung von Radschnellwegen mit hohen Qualitätsstandards:

  • Strecke von mindestens 5 km
  • Mindestens 2.000 Fahrradfahrten täglich
  • Breite Fahrbahnen (mindestens 3 m im Einrichtungsverkehr bzw. 4 m im Zweirichtungsverkehr)
  • Trennung von anderen Verkehrsmitteln
  • Möglichst kreuzungsfreie Routen
  • Möglichst geringe Steigung
  • Hochwertiger Belag

Weitere Informationen zur Radstrategie des Landes, zum Radnetz und Radschnellverbindungen.

Zwei Fahrradfahrer fahren auf einem rot gekennzeichneten Radweg. man sieht sie von hinten

Wer plant Radschnellwege?

Der Aufwand für Planung und Bau einer Radschnellverbindung ist vergleichbar mit dem einer Straße. Sie sind deshalb laut Straßengesetz auch – je nach Potenzial – mit Landes- oder Kreisstraßen gleichgestellt. Im Rahmen der Planung gilt es, die verkehrliche Wirkung, Umweltbeeinträchtigungen und weitere Betroffenheiten zu ermitteln und zu bilanzieren, die durch den Bau hervorgerufen werden. Baurecht erhalten die Radschnellverbindungen i.d.R. durch den Planfeststellungsbeschluss.

Bei Radschnellverbindungen mit regionaler oder überregionaler Verbindungsfunktion und einem Potenzial von mehr als 2.500 Radfahrten pro Tag ist das Land Baulastträger. Verläuft die Verbindung durch eine Stadt mit mehr als 30.000 Einwohnern ist die Stadt selbst Baulastträger. Die Planung einer neuen Verbindung wird i.d.R. vom entsprechenden Baulastträger übernommen, kann aber auch auf andere Planungsbehörden, bspw. auf Landkreise oder Kommunen, übertragen werden.

Die aktuellen Radwege- und Radschnellwege-Planungen finden Sie bei den Referaten 44 in den Regierungspräsidien. 

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Drei Radfahrer fahren im Grünen auf einem Radweg. Ihnen kommen zwei Fußgänger entgegen.

Fahrradland Baden-Württemberg

Auf dem Informationsportal des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur des Landes Baden-Württemberg finden Sie nützliche Informationen rund um den Radverkehr in Baden-Württemberg...

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