Der Schutz unserer Gewässer umfasst heute das gesamte Ökosystem, das heißt den Schutz des gesamten Lebensraums Wasser. Mehr und mehr rückt auch die chronische, d. h. die langfristige Wirkung von sogenannten Mikroverunreinigungen oder Spurenstoffen in den Focus bei ihrer Bedeutung für die Ökosysteme und damit auch in den Focus der Abwasserreinigung. Damit wird deutlich, dass hinter der Erwartung und der Notwendigkeit, dass unser Wasser sauber ist erhebliche und kontinuierliche Anstrengungen stecken und gerade auch den Bereich der kommunalen Abwasserreinigung vor weiteren Aufgaben steht.
Unter kommunalem Abwasser versteht man Schmutzwasser aus Haushalten sowie Niederschlagswasser, das in der Kanalisation abfließt. Beim Ableiten, Reinigen und Einleiten von kommunalem Abwasser müssen die Gewässer und der Boden vor schädlichen Verunreinigungen geschützt werden.
Die hierfür geltenden rechtlichen Anforderungen setzen die Wasserbehörden gegenüber den Betreibern dieser Anlagen mit Hilfe von Erlaubnissen zur Einleitung von Abwasser um.
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Viele Stoffe, mit denen in Industrie und Gewerbe aber auch Privathaushalten umgegangen wird, sind wassergefährdend.
Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (z. B. Öltanks, Tankstellen, Lager) müssen so gestaltet sein und so betrieben werden, dass Vorsorge gegen das Austreten wassergefährdender Stoffe durch sicheren Einschluss getroffen ist.
Weitere Informationen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen finden Sie im Webangebot der Gewerbeaufsicht Baden-Württemberg