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Der Weg zum IRP
Projekt des Hochwasserschutzes im Bereich des Rheins am Regierungspräsidium Freiburg
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Der Weg zum IRP
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Filmbeiträge IRP
Informationsmaterial
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Der Weg zum IRP
1919
Versailler Vertrag
Frankreich erhält das Recht durch die Wasserkraft des Rheins Energie zu gewinnen.
1928
Ausbau des Oberrheins
Zwischen Basel und Iffezheim werden 10 Staustufen gebaut. Dadurch findet ein großflächiger Aueverlust statt. Die Hochwassergefahr unterhalb der ausgebauten Strecke ab Iffezheim erhöht sich beträchtlich.
1968 - 78
Internationale Hochwasserstudienkommission für den Rhein
Die Auswirkungen des Oberrheinausbaus werden untersucht. Die Kommission kommt zum Ergebnis, dass die Wiederherstellung der Hochwassersicherheit wie sie vor dem Ausbau bestand notwendig ist.
1982
Deutsch-französische Vereinbarung über den Ausbau des Rheins
In dieser Vereinbarung zwischen der Republik Frankreich und der BRD werden Maßnahmen aufgeführt, die zu diesem Zeitpunkt für die Hochwassersicherheit für erforderlich gehalten werden.
1988
Beschluss der Landesregierung zur Entwicklung des Rahmenkonzeptes zum Integrierten Rheinprogramm
Es wird erkannt, dass ökologische Belange stärker berücksichtigt werden müssen und die Standorte, die in der deutsch-französischen Vereinbarung vorgesehen waren, nicht ausreichen werden. Die Landesregierung Baden-Württemberg gibt deshalb den Auftrag an das damalige Umweltministerium ein Rahmenkonzept zu erstellen.
1996
Zustimmung der Landesregierung Baden-Württemberg zum Rahmenkonzept
Die Landesregierung stimmt dem Rahmenkonzept zu. Das Rahmenkonzept verfolgt die Ziele: Wiederherstellung des Hochwasserschutzes wie er vor dem Oberrheinausbau bestand und Renaturierung der Oberrheinauen.
2002
Erneuter einstimmiger Beschluss des Landtags zu den 13 Standorten des Integrierten Rheinprogramms
2010
Erneute Zustimmung des Kabinetts zum IRP
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