Die Entwürfe der Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme werden wurden am 22.12.2020 veröffentlicht und stehen für sechs Monate der Öffentlichkeit zur Stellungnahme zur Verfügung. Mit der Veröffentlichung der Entwürfe der aktualisierten Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme 2021 besteht im Rahmen der formalen Anhörung die Möglichkeit, zu den Entwürfen Stellung zu nehmen.
Die Entwurfsfassungen der Bewirtschaftungspläne und der Maßnahmenprogramme sind über das Internet auf der Seite wrrl.baden-wuerttemberg.de abrufbar oder können zudem vom 22.12.2020 bis 30.06.2021 bei den zuständigen Flussgebietsbehörden während der Öffnungszeiten eingesehen werden – wegen der Schutzmaßnahmen aufgrund der Corona-Pandemie bitte nur nach vorheriger Terminvereinbarung!
Zusätzlich zu den unten angefügten Kontaktdaten ist für gebietsübergreifende Stellungnahmen auch ein zentrales E-Mail-Postfach eingerichtet: wrrl@rpt.bwl.de
Flussgebietseinheit(Bearbeitungsgebiete baden-württembergische Anteile)
zuständige Flussgebietsbehörde
Donau (Donau) Rhein (Alpenrhein-Bodensee)
Regierungspräsidium Tübingen Abteilung 5 Umwelt Konrad-Adenauer-Straße 20 72072 Tübingen E-Mail: poststelle@rpt.bwl.de
Rhein (Hochrhein)
Regierungspräsidium Freiburg Abteilung 5 Umwelt Bissierstraße 7 79114 Freiburg E-Mail: poststelle@rpf.bwl.de
Rhein (Oberrhein)
Regierungspräsidium Karlsruhe Abteilung 5 Umwelt 76247 Karlsruhe E-Mail: poststelle@rpk.bwl.de Auslegungsort der Anhörungsdokumente: Karlsruhe, Schloßplatz 1-3, Raum 051
Rhein (Neckar, Main)
Regierungspräsidium Stuttgart Abteilung 5 Umwelt Ruppmannstraße 21 70565 Stuttgart E-Mail: poststelle@rps.bwl.de
Mit Einführung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) im Jahr 2000 hat sich die aktive frühzeitige Beteiligung aller interessierten Stellen bereits bei der Aufstellung, Überprüfung und Aktualisierung der Bewirtschaftungspläne etabliert. Dies ist ein wichtiger Baustein für die Umsetzung der WRRL, der dazu dient, die Öffentlichkeit und interessierte Stellen zu informieren und Anregungen für den kommenden Bewirtschaftungszyklus einzuholen.
Aufgrund der Einschränkungen rund um die Corona-Pandemie wurde die frühzeitige Beteiligung im Jahr 2020 online durchgeführt. Die eingegangenen Anregungen und Vorschläge für die Aktualisierung der Maßnahmenplanung wurden geprüft und sind nach Möglichkeit in die Entwürfe der Bewirtschaftungspläne für die baden-württembergischen Einzugsgebiete von Rhein und Donau eingeflossen. Die konkreten Rückmeldungen zu den eingegangenen Anmerkungen sind unter dem jeweiligen Teilbearbeitungsgebiet eingestellt.
Hier finden Sie allgemeine landesweite Informationen (Poster, Folien) zu den Themen Grundwasser, Landesstudie Gewässerökologie und Abwasser. Spezifische Informationen zu den Teilbearbeitungsgebieten finden Sie auf der jeweiligen TBG-Unterseite. Der Zugang erfolgt direkt über die interaktive Karte oder über die Teilbearbeitungsgebiete/Öffentlichkeitsbeteiligung.
Seit dem 22. Dezember 2000 hat die Europäische Union ein einheitliches Wasserrecht: Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL). Die WRRL verfolgt einen umfassenden, integrativen Ansatz, der den nachhaltigen Ressourcenschutz und den Erhalt bzw. die Wiederherstellung der ökologischen Funktionsfähigkeit der Gewässer in den Mittelpunkt stellt.
Die WRRL wurde durch das Wasserhaushaltsgesetz, die Oberflächengewässerverordnung und die Grundwasserverordnung in deutsches Recht umgesetzt. Die rechtliche Umsetzung der WRRL in Baden-Württemberg erfolgte mit Änderung des Wassergesetzes für Baden-Württemberg vom 22.12.2003. Verantwortlich für die Zielerreichung ist in Baden-Württemberg die jeweilige Flussgebietsbehörde gem. § 83 Wassergesetz (Fassung vom 03.12.2013).
... ist es, den guten ökologischen und chemischen Zustand der oberirdischen Gewässer und den guten chemischen und mengenmäßigen Zustand des Grundwassers herzustellen. Für künstliche und erheblich veränderte Gewässer ist die Herstellung des guten ökologischen Potenzials und des guten chemischen Zustands das Ziel. Umgesetzt wird die Wasserrahmenrichtlinie über nationalen Regelungen: das Wasserhaushaltsgesetz des Bundes und das Wassergesetz des Landes Baden-Württemberg, sowie weitergehenden Verordnungen.
Bemessen wird der gute Zustand über die ökologischen Funktionsfähigkeit v. a. über die ökologischen Qualitätskomponenten: Wasserpflanzen, Algen, Kleinlebewesen und Fische. D. h. die zentrale Aufgabe ist es, die Lebensraumqualität unserer Gewässer wieder herzustellen.
Ursprünglich sollte dies bis zum Jahr 2015 umgesetzt sein. Aufgrund der gestiegenen Anforderungen an Fischwanderungen, stoffliche Belastungen und aufgrund des starken Ausbaugrades unserer Gewässer war dieser Zeitrahmen nicht ausreichend, um unsere Gewässer wieder in einen guten Zustand zu bringen. Daher sind bereits weitere Bewirtschaftungszyklen bis 2021 und 2027 vorgesehen. Aktuell befinden wir uns also im zweiten Bewirtschaftungszeitraum.
Die dazu erforderlichen Schritte werden in Maßnahmenprogrammen zusammengefasst. Bereits bei deren Aufstellung wurde in den Jahren 2006 bis 2008 die interessierte Öffentlichkeit im Rahmen von Veranstaltungen beteiligt. Die Maßnahmenprogramme sind Bestandteil der Bewirtschaftungspläne, die alle relevanten Informationen zum Zustand der Gewässer im Einzugsgebiet enthalten.
Die aktuellen Bewirtschaftspläne und Maßnahmenprogramme wurden am 22.12.2015 veröffentlicht, sie werden in einem Sechs-Jahres-Turnus fortgeschrieben.
Die vorgezogene Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte über Veranstaltungen in den einzelnen Bearbeitungsgebieten. Darin wurde über die Ergebnisse der aktualisierten Bestandsaufnahme und die weitere Maßnahmenplanung informiert. Es bestand die Möglichkeit, sich direkt an der Überarbeitung der Maßnahmenprogramme zu beteiligen.
Die öffentliche Anhörung der aktualisierten Bewirtschaftungspläne für den zweiten Bewirtschaftungszyklus erfolgte dann bis zum 22. Juni 2015. Es bestand für die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit zur Stellungnahme zu den Entwürfen.
Zwischenbericht des Zweiten Bewirtschaftungszyklus 2018
Die Informationen finden Sie auf unserer Themenseite Grundwasser.