Zuwendungen
Sicherstellung der Durchführung des lehrplanmäßigen Sportunterrichts an Privatschulen. Im Übrigen sollen die Sportstätten sonstigen Benutzergruppen zur vielseitigen sportlichen Betätigung zur Verfügung stehen.
Der Antrag ist über die zuständige Gemeinde einzureichen.Bewilligungsbehörde sind die Regierungspräsidien.
Staatlich genehmigte gemeinnützige Privatschulen
Referat 14
Ben Holzmann 0711 904-11433 ben.holzmann@rps.bwl.de
Mark Janiczek 0721 926-2113 mark.janiczek@rpk.bwl.de
Matthias Mahler 0761 208-1052 matthias.mahler@rpf.bwl.de
Martina Weidner 07071 757-3712 martina.weidner@rpt.bwl.de