Gefördert werden bauliche Investitionen für die Errichtung und die Modernisierung öffentlicher Tourismusinfrastruktureinrichtungen, die für die Gestaltung eines marktorientierten, zukunftsfähigen Gesamtangebots notwendig sind. Auf eine flächensparende Realisierung ist grundsätzlich zu achten. Darüber hinaus werden investive Vorhaben (bspw. Beschilderungen) an touristischen Rad- und Wanderwegen gefördert. Auch die Kosten für die Erstzertifizierung von Premium-Radfernwegen und Premium-Wanderwegen können als Nebenkosten eines Rad- oder Wanderprojekts mitgefördert werden.
Zuwendungszweck ist die Qualität öffentlicher Tourismusinfrastruktureinrichtungen zu verbessern und deren Attraktivität zu steigern, die ökologische Ausrichtung öffentlicher Tourismuseinrichtungen zu stärken, die Entwicklung strukturschwacher Gebiete zu unterstützen, den Erholungs- und Freizeitwert der baden-württembergischen Tourismusgemeinden zu erhöhen und somit die Wettbewerbsfähigkeit der baden-württembergischen Tourismusgemeinden auszubauen und zu sichern.
Gemeinden, gemeindliche Zusammenschlüsse und Gesellschaften von öffentlichen Tourismusinfrastruktureinrichtungen an denen Gemeinden, Gemeindeverbände oder öffentlich-rechtliche Träger mit mindestens 50 Prozent beteiligt sind, wobei die kommunale Beteiligung mindestens 25 Prozent betragen muss.
Referat 22
Dr. Martin Schelberg 0711 904-12205 martin.schelberg@rps.bwl.de
Sabrina Ponzelar 0721 926-7505 sabrina.ponzelar@rpk.bwl.de
Heike Sturm 0761 208-4672 heike.sturm@rpf.bwl.de
Annemarie Christian-Kano 07071 757-3251 07071 757-93251 annemarie.christian-kano@rpt.bwl.de