Das Land Baden-Württemberg gewährt kommunalen Aufgabenträgern im Rahmen der im Staatshaushaltsplan 2017 verfügbaren Mittel Zuwendungen zum Abbau der durch die erforderliche Ersatzbeschaffung von Schienenfahrzeugen des öffentlichen Personannahverkehrs entstehenden impliziten Verschuldung. Das Ministerium für Verkehr hat dafür ein Sonderprogramm über die Förderung von Schienenfahrzeugen (RL SFF) erarbeitet. Die Regierungspräsidien sind zuständige Bewilligungsstellen. Die Richtlinie RL SFF und die für die Antragstellung notwendigen Anlagedokumente stehen zum Download zur Verfügung.
Kommunen, Landkreise, Zusammenschlüsse von kommunalen Aufgabenträgern (öffentlich-rechtliche Zweckverbände) sowie Verkehrsunternehmen, die zu mindestens 50 v. H. im Eigentum der öffentlichen Hand in Baden-Württemberg stehen.
Referat 46.1
Michael Wörz 0711 904-14612 michael.woerz@rps.bwl.de
Referat 46
Tino Treu 0721 926-3513 tino.treu@rpk.bwl.de
Ursula Jäger 0761 208-4846 ursula.jaeger@rpf.bwl.de
Referat 42
Lisann Werner 07071 757-3611 lisann.werner@rpt.bwl.de