Auf Grundlage der Fördergrundsätze werden gefördert: Investitionskosten, Eigenleistungen, Ingenieurleistungen und satzungsgemäße Klär- und Kanalbeiträge. Nähere Regelungen, Fördervoraussetzungen, Höchstsätze und Förderhöhe sind den Fördergrundsätzen zu entnehmen.
Ziel ist es, derzeit dezentral entsorgte Anwesen (i. d. R. nicht ordnungsgemäß entsorgte Anwesen) an die öffentliche Kanalisation anzuschließen oder, falls ein Anschluss nicht vertretbar ist, eine Kleinkläranlage, deren Verfahren dem Stand der Technik entspricht, zu erstellen. Die Antragsteller werden aufgrund ihrer besonderen örtlichen Situation finanziell unterstützt.
Anträge sind bei den unteren Wasserbehörden zu stellen. Untere Wasserbehörde ist entweder das Landratsamt oder das Bürgermeisteramt des Stadtkreises. Details zur Förderung entnehmen Sie bitte dem untenstehenden Dokument „Finanzielle Unterstützung für Vorhaben zur Abwasserbeseitigung im ländlichen Raum“ vom 10.06.2009.
Referat 52
Inge Elahi 0711 904-15205 inge.elahi@rps.bwl.de
Gabriela Lindörfer 0721 926-7469 gabriela.lindoerfer@rpk.bwl.de
Referat 54.3
Michael Fackler 0761 208-2130 michael.fackler@rpf.bwl.de
Bernd Becht 07071 757-177637 bernd.becht@rpt.bwl.de
Christine Ulmer 07071 757-177143 christine.ulmer@rpt.bwl.de