Die zwischen den gesetzlichen Krankenkassen und den Krankenhäusern getroffenen Vereinbarungen und die Festsetzungen der Schiedsstelle werden auf ihre Rechtmäßigkeit geprüft. Durch die Genehmigung erhalten die Vereinbarungen Allgemeingültigkeit.
Antragsteller sind die gesetzlichen Krankenkassen und die Träger der Akut-Krankenhäuser.