Die Preisangabenverordnung fördert den Wettbewerb, indem sie Regelungen für Preisangaben trifft, die dem Verbraucher beim Kauf von Waren oder bei der Inanspruchnahme von Dienstleistungen den Preisvergleich erleichtern. Die Position des Verbrauchers wird dadurch gestärkt und der Preisauftrieb gedämpft.
Die Preisangabenverordnung schafft Bußgeldtatbestände, zusammen mit § 3 Wirtschaftsstrafgesetz (vgl. § 10 PAngV). Die Verfahrensvorschriften für die bußgeldrechtliche Verfolgung und Ahndung ergeben sich aus dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten.
Zuwiderhandlungen werden von den Landratsämtern im Regierungsbezirk und den Stadtkreisen (untere Verwaltungsbehörden) gemäß § 16 Nr. 10 Landesverwaltungsgesetz verfolgt. Die Regierungspräsidien führen auf diesem Gebiet die Fachaufsicht über die unteren Verwaltungsbehörden (Landratsämter und Stadtkreise).
Referat 22
Susanne Kersten 0711 904-12216 0711 904-12190 susanne.kersten@rps.bwl.de
Horst Langenbahn 0721 926-7503 0721 933-40220 horst.langenbahn@rpk.bwl.de
Sandra KillyReferat 22 0761 208-4666 0761 208-4994 sandra.killy@rpf.bwl.de
Annemarie Christian-Kano 07071 757-3251 annemarie.christian-kano@rpt.bwl.de