Für die öffentliche HandDie Preisüberwachung ist grundsätzlich ein nützliches Instrument, um die öffentliche Hand und damit den Steuerzahler vor überteuerten Beschaffungen zu schützen. Das gilt beispielsweise im Verteidigungs- und Sicherheitsbereich, bei kommunalen Ver- und Entsorgungsdienstleistungen oder sonstigen öffentlichen Aufträgen.
Für die UnternehmenDie Preisprüfung hilft den Unternehmen in der Region, einen angemessenen Preis für ihre öffentlichen Aufträge zu bekommen und unterstützt die Wirtschaft durch Wahrnehmung der Beratungsfunktion. Zudem erhält der Auftragnehmer durch rasche Preisprüfungen eine Endabrechnung seiner Aufträge und muss nicht länger auf die Bezahlung einer ausstehenden Schlussrechnung warten.
PreisprüfungsberichtDer Bericht stelle eine gutachterliche Äußerung dar und ist kein Verwaltungsakt im Sinne des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes.
Eine weitere Aufgabe der Preisprüfung sind vorwiegend die Kostenprüfungen bei Zuwendungen des Bundes (BMBF, BMWi, ...). Gewerbliche Unternehmen erhalten für Forschungs- und Entwicklungsleistungen Zuwendungen der öffentlichen Hand mit der Auflage, die angemessenen Kosten des Vorhabens gegebenenfalls nachzuweisen. Gutachterlich werden die abgerechneten Kosten für die vergebenen staatlichen Gelder in Amtshilfe u. a. nach kostenrechnerischen Kriterien geprüft.
Horizont 2020 ist das 8. Rahmenprogramm für Forschung und Innovation der EU. Mit einem Budget von mehr als 78 Mrd. EUR für die Jahre 2014 - 2020 werden Grundlagenforschung, anwendungsorientierte Forschung, aber auch Markteinführungsprojekte gefördert. Die Preisüberwachungsstellen prüfen die zweckmäßige Verwendung der EU-Fördergelder und stellen die Prüfbescheinigungen (Certificate on the Financial Statement (CFS)) aus.
Referat 22
Michael Hofmann 0711 904-12210 0711 904-12190 michael.hofmann@rps.bwl.de
Norbert Raufer 0721 926-7487 norbert.raufer@rpk.bwl.de
Timo Scheffel 0761 208-4663 timo.scheffel@rpf.bwl.de
Karin Bachleitner 07071 757-3216 karin.bachleitner@rpt.bwl.de