Verschiedene Einsatzwagen des Katastrophenschutzes

Referat 16 Polizeirecht, Feuerwehr, Katastrophenschutz und Rettungsdienst

Referatsleitung

Christoph Glaisner
Branddirektor
0761 208-4910
abteilung1@rpf.bwl.de

Stellvertretung

Unsere Aufgaben

Im Referat 16 kümmern wir uns um die Themen Polizeirecht, Feuerwehr, Katastrophenschutz und Rettungsdienst.

Als Landespolizeibehörde üben wir die Aufsicht über die Stadt- und Landkreise sowie die Großen Kreisstädte als Orts- und Kreispolizeibehörden aus und entscheiden über Widersprüche im Zusammenhang mit ordnungsrechtlichen Angelegenheiten dieser Behörden. Unter dieses Aufgabengebiet fallen das allgemeine Polizeirecht und aus dem Bereich des besonderen Polizeirechts vor allem das Waffen- und Sprengstoffrecht, das Melderecht, das Pass- und Ausweiswesen, das Versammlungsrecht und das Sperrzeitrecht.

Wir sind Aufsichtsbehörde im sogenannten Nichtfinanzsektor nach dem Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz - GwG). Das GwG soll verhindern, dass Unternehmen für Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung missbraucht werden. Unter Geldwäsche versteht man das Einschleusen von illegal erwirtschafteten Vermögenswerten in den legalen Wirtschaftskreislauf mit dem Ziel, die wahre Herkunft zu verschleiern. Hauptaufgabe ist hier, die Einhaltung der gesetzlich vorgegebenen Sorgfaltspflichten zu überwachen, Zuwiderhandlungen zu verfolgen und Verdachtsfälle den zuständigen Strafverfolgungsbehörden anzuzeigen.

Der Geheimschutzbeauftragte bei uns im Referat ist für die Handhabung von Verschlusssachen im Regierungspräsidium verantwortlich. Er ist zudem Rechts- und Fachaufsichtsbehörde für die nachgeordneten Behörden.

Im Fachbereich Feuerwehr überwachen wir zur Sicherstellung eines geordneten und erfolgreichen Einsatzes der Feuerwehr bei Bränden, bei der technischen Hilfeleistung zur Rettung von Menschen und Tieren und bei öffentlichen Notständen, die durch Naturereignisse, Einstürze, Unglücksfälle und dergleichen verursacht sind, die Aufstellung, die Ausrüstung, den Leistungsstand und die Einsatzbereitschaft der Feuerwehren.
Zudem unterstützen wir die Gemeinden und Gemeindeverbände bei der Beschaffung und Unterhaltung der feuerwehrtechnischen Ausrüstung sowie dem Bau von Feuerwehreinrichtungen durch die Gewährung von Zuwendungen und fördern die Aus- und Fortbildung.

Außerdem unterstützen wir die Stadt- und Landkreise bei der Erfüllung ihrer Aufgaben nach Feuerwehrgesetz. Hierzu zählen insbesondere die Einrichtung und der Betrieb von Integrierten Leitstellen als zentrale Annahmestelle für die europaweite Notrufnummer 112. Die feuerwehrtechnischen Angelegenheiten werden vom jeweiligen Bezirksbrandmeister wahrgenommen.

Der Katastrophenschutz greift ein, wenn Naturereignisse (wie Hochwasser, Orkane, Erdbeben), Unfälle oder Unglücke (etwa schwere Unfälle auf der Straße, der Schiene, zu Wasser, in der Luft, in einem Kernkraftwerk oder aber Anschläge (Terrorismus) mit atomaren, biologischen oder chemischen Waffen) das Ausmaß einer Katastrophe annehmen.
Die Katastrophenschutzbehörden haben die Aufgabe, die Bekämpfung von Katastrophen vorzubereiten und durchzuführen, bei der vorläufigen Beseitigung von Katastrophenschäden mitzuwirken und die dafür notwendigen Vorbereitungsmaßnahmen zu treffen.
In diesem Fachbereich nehmen wir die Aufsichts- und Unterstützungsfunktion für die nachgeordneten Behörden wahr und erstellen Katastropheneinsatzpläne unter anderem für die Umgebung der grenznahen Kernkraftwerke.

Darüber hinaus unterstützen wir die unteren Katastrophenschutzbehörden bei der Aufstellung und Unterhaltung der Katastrophenschutzeinheiten und pflegen den Kontakt mit den ehrenamtlichen Hilfsorganisationen. Des Weiteren sind wir für die interne Schulung des Verwaltungsstabes (auch Krisenstab genannt) des Regierungspräsidiums zuständig.

Der Rettungsdienst, der die Sicherstellung der Notfallrettung und des Krankentransportes umfasst, zählt auch zu unseren Aufgaben. Die Durchführung der Notfallrettung hat das Land durch vertragliche Vereinbarungen nichtstaatlichen Rettungsdienstorganisationen zur eigenständigen und eigenverantwortlichen Wahrnehmung übertragen.

Das Land fördert den überwiegend aus dem Beitragsaufkommen finanzierten Rettungsdienst im Rahmen der gesetzlichen Rettungsmittel-, Investitions- und Innovationsförderung. Die anerkannten Rettungsdienstorganisationen können nach den jährlichen Förderprogrammen des Landes Investitions- und Betriebskostenzuschüsse erhalten. Das Referat ist zuständig für das Bewilligungsverfahren und führt die Rechtsaufsicht über den Rettungsdienst.

Aufgrund des zusammengewachsenen gemeinsamen dynamischen Wirtschafts- und Lebensraumes Oberrhein, der oftmals identischen Gefahrenlagen und einer gemeinsamen Grenze des Regierungsbezirks Freiburg mit Frankeich und der Schweiz, zählt in den Bereichen Feuerwehr, Katastrophenschutz und Rettungsdienst die grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit unseren Nachbarregionen Elsass und Nordwestschweiz zu einer unseren Hauptaufgaben. Das Ziel ist der bestmögliche Schutz aller Bürgerinnen und Bürger in der Region -  unabhängig von ihrer Nationalität.

Dies geschieht von einem regelmäßigem Informationsaustausch zwischen den Behörden aller drei Länder über gemeinsame Übungen bis zur gegenseitigen grenzüberschreitenden Unterstützung durch Entsendung von Einsatzkräften im Notfall. Dabei gilt es stets verschiedene nationale Rechtsordnungen und Gesetze, Organisationsstrukturen, Mentalitäten und Sprachbarrieren zu überwinden.

Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Bevölkerungsschutz sehen wir als eine große Chance. Wir können in der Region nicht nur im Alltag voneinander lernen, sondern auch im Notfall aufeinander zählen. Hierfür ist die regelmäßige persönliche Kontaktpflege unabdingbar.

Die Schweizer „KKK“ –Regel („in Krisen Köpfe kennen“) erweist sich bei Notlagen immer wieder als wichtig. Daher wird der regelmäßige Kontakt zwischen den jeweiligen Nachbarkrisenstäben, der Austausch von Verbindungspersonen, die Abstimmung von Notfallplänen und Einsatztaktiken und das gemeinsame Üben durch unser Referat stets begleitet und gefördert. Dies erfolgt nicht nur bilateral, sondern auch im Rahmen institutionalisierten Gremien und Zusammenschlüsse wie der Deutsch-Französisch-Schweizerischen Oberreinkonferenz (ORK), insbesondere der „AG Katastrophenhilfe".

Um Nachhaltigkeit, Verbindlichkeit und Rechtssicherheit über Jahre und unabhängig von einzelnen Personen gewährleisten zu können, ist der Abschluss verschiedener grenzüberschreitender Abkommen erforderlich.

Unser Referat ist aktiv an der Erstellung und Aktualisierung solcher Abkommen beteiligt. Zuletzt waren wir an den Verhandlungen für die Neufassung des Deutsch-Französischen Rettungsdienstabkommens von 2009 und der Erstellung des neu abgeschlossenen Deutsch-Französischen „Abkommens über die alltäglichen Hilfeleistungen der Feuerwehren im Grenzgebiet“ vom 03. Dezember 2021 federführend beteiligt. 

Darüber hinaus sind wir auch regelmäßig an der Verwirklichung von größeren grenzüberschreitenden Projekten im Rahmen der EU-Kofinanzierung INTERREG beteiligt.

Regionale grenzüberschreitende Abkommen

Staatsvereinbarungen auf einen Blick

Projektbeispiele

Deutsch-französisches Feuerlöschboot „Europa 1

Mobile Übungsanlage Binnengewässer MÜB 

INTERREG-Projekt „Sicherstellung der grenzüberschreitenden Kommunikation im Krisenfall“ durch die Anschaffung einer gemeinsamen Kommunikationstechnik mit Satellitentechnik   

Einblicke in unsere Arbeit für Studierende

Du studierst im Bereich Bevölkerungsschutz und möchtest unsere Arbeit näher kennen lernen? Auf dieser Internetseite findest du alle Möglichkeiten, um unser Team kennenzulernen. Wir freuen uns über deine Bewerbung!

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