Ein Schwerpunkt unserer Aufgaben liegt im Bereich der Planfeststellung. Dabei handelt es sich um förmliche Genehmigungsverfahren für
• Autobahnen, Bundes-, Landes- und sonstige Straßen,• Eisen- und Straßenbahnen,• Seilbahnen sowie• Energieanlagen wie z.B. Strom- und Gasleitungen.
In den Verfahren nehmen zahlreiche Behörden, Kommunen und betroffene Bürger ihre Beteiligungsrechte wahr. Wir prüfen und erörtern die Hinweise, Bedenken und Argumente und entscheiden darüber nach umfassender Abwägung im sog. Planfeststellungsbeschluss.
In Verfahren, in denen die Deutsche Bahn Vorhabenträger ist (z.B. beim Neu- und Ausbau der Rheintalbahn zwischen Offenburg und Basel), sind wir ausschließlich Anhörungsbehörde. Die Planfeststellung erfolgt hier durch das Eisenbahn-Bundesamt.
Weitere Informationen zum Ablauf von Planfeststellungs- und Anhörungsverfahren erhalten Sie hier.
Hier finden Sie Informationen zu den derzeit laufenden bzw. zu abgeschlossenen Planfeststellungs- und Anhörungsverfahren:
In diesem Aufgabenbereich entscheiden wir über
auf der Grundlage von Rechtsvorschriften im
Darüber hinaus sind wir für die Einleitung von Unternehmensflurbereinigungen nach dem Flurbereinigungsgesetz bei Maßnahmen mit großem Landbedarf zuständig.
In Enteignungsverfahren steht das Bemühen um eine Einigung mit den betroffenen Eigentümern im Vordergrund. Bei Bedarf wird förmlich über die Zulässigkeit der Enteignung und die Höhe der Entschädigung entschieden.
Weitere Informationen zu Enteignungs- und Entschädigungsverfahren erhalten Sie hier.
Unser Referat hat die landesweite Zuständigkeit für die Amts- und Rechtshilfe in Verwaltungssachen mit dem Ausland. Hinter dieser Bezeichnung steht im Wesentlichen die Zustellung von Bußgeldbescheiden aufgrund von Zuwiderhandlungen gegen Verkehrsvorschriften im Ausland. Weitere Informationen zu diesem Aufgabengebiet erhalten Sie hier.
Unser Aufgabengebiet umfasst auch die Abwicklung von Schäden infolge von Verkehrsunfällen unter Beteiligung von Dienstfahrzeugen des Landes (z.B. Dienststellen des Regierungspräsidiums Freiburg) bzw. des Bundes (z.B. Fahrzeuge der Autobahnmeistereien). Zugleich sind wir für die Unfallbeteiligten Ansprechpartner für die Schadensregulierung.
Ltd. Regierungsdirektor 0761 208-1070 referat24@rpf.bwl.de
Joachim LuchtRegierungsdirektor 0761 208-1088 referat24@rpf.bwl.de