Das Regierungspräsidium Freiburg hat für verschiedene Planänderungen an der B 33 zwischen Allensbach/West und dem Tunnel Waldsiedlung ein Planfeststellungsverfahren eingeleitet. In diesem Verfahren werden die Planunterlagen mit den Änderungen vom 12. August bis zum 23. September in den Rathäusern der Gemeinden Allensbach und Reichenau ausgelegt. Die Auslegung soll allen Interessierten die Gelegenheit zur Einsichtnahme in die Planung geben.
Das Planfeststellungsverfahren dient dazu, die 2007 genehmigte Planung für den Neu- und Ausbau der B 33 aufgrund geänderter Anforderungen und Zusagen im Rahmen des Verfahrens sowie zur Realisierung von Optimierungsmöglichkeiten in folgenden Punkten zu ändern:
Das Vorhaben umfasst zudem die Anpassung des Landschaftspflegerischen Begleitplans an die veränderten Eingriffe.
Die Auslegung wird in den Amtsblättern von Allensbach und Reichenau bekannt gemacht. Dort wird auch über den Auslegungsraum und die Möglichkeit zur Erhebung von Einwendungen informiert. Der Bekanntmachungstext sowie sämtliche Unterlagen (Pläne, Berichte und Gutachten) zu dem geplanten Vorhaben können ab dem Beginn der Auslegung am 12. August auch auf der Internetseite des Regierungspräsidiums unter „Aktuelles“ eingesehen und heruntergeladen werden: www.rp-freiburg.de