Ein bestmöglicher Erhalt von Böden als grundlegendem Bestandteil des Naturhaushalts gewinnt ständig an Bedeutung und dient der Sicherung natürlicher Lebensgrundlagen für künftige Generationen.
Ob Beeinträchtigungen von Bodenfunktionen im Einzelfall geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für den einzelnen oder die Allgemeinheit herbeizuführen, bedarf der Überprüfung durch die Bodenschutzbehörde.
Sie prüft zunächst den Anfangsverdacht. Besteht hinreichender Verdacht auf Grund konkreter Anhaltspunkte, kann sie Pflichtigen Untersuchungen zur Gefährdungsabschätzung aufgeben und gegebenenfalls Maßnahmen zur Sanierung des Bodens (z.B. Dekontamination, Sicherungsmaßnahmen, Schutz- und Beschränkungsmaßnahmen) verlangen.
Eine sehr umfangreiche Sanierungsmaßnahme, für welche die koordinierende Mitarbeit des Regierungspräsidiums erforderlich war, ist die in Rheinfelden/Baden durchgeführte Sanierung dioxinkontaminierter Böden.
Im Regierungsbezirk Freiburg sind umfangreiche Flächen infolge des historischen Erzbergbaus mit Schwermetallen kontaminiert. Die Entwicklung und Koordinierung angemessener gebietsbezogener Schutz- und Überwachungsmaßnahmen stellt eine bedeutende Aufgabe dar, die nur mittelfristig lösbar ist.
Der Fachbereich Bodenschutz vertritt die die höhere Bodenschutzbehörde beim Regierungspräsidium Freiburg in fachtechnischer Hinsicht.