Da an der Verkehrsmessstation Freiburg-Schwarzwaldstraße der Immissionsgrenzwert für Stickstoffdioxid nach wie vor überschritten wird, war der Luftreinhalteplan für Freiburg aus dem Jahr 2012 fortzuschreiben. Bereits Ende 2015 wurde der Prozess zur Fortschreibung des Luftreinhalteplans durch das Regierungspräsidium Freiburg angestoßen. In enger Zusammenarbeit mit der Stadt Freiburg konnte letztendlich mit dem In-Kraft-Tretens der 3. Fortschreibung des Luftreinhalteplans für Freiburg der Prozess abgeschlossen werden. In dieser 3. Fortschreibung wird ein Maßnahmenkonzept aufgezeigt, das die schnellstmögliche Einhaltung des Immissionsgrenzwertes zum Ziel hat und damit einen zukünftigen Schutz der betroffene Bevölkerung vor einem erhöhten NO2-Immissionsniveau bietet. Durch die Umsetzung der im Luftreinhalteplan genannten Maßnahmen kann potentieller Ausweichverkehr in die Umlandgemeinden nicht ausgeschlossen werden.Um der Verlagerung von potenziellem Ausweichverkehr in die Umlandgemeinden entgegenzuwirken, erfolgt zurzeit eine Abstimmung zu möglichen flankierenden Maßnahmen zwischen den betroffenen Gemeinden, den Landratsämtern und dem Regierungspräsidium. Konkret vorgesehen ist bereits ein Durchgangsverbot für schwere Nutzfahrzeuge (> 12t) für das Glottertal und das Simonswäldertal. Darüber hinaus liegt das Planungsziel der Maßnahme „umweltsensitive Verkehrssteuerung“ in der Vermeidung von Ausweichverkehr in das Dreisamtal.Fahrverbote für Diesel-Kfz in Freiburg sind im Luftreinhalteplan nur als letztes Mittel vorgesehen und nur für den Fall, dass die Einhaltung des NO2-Immissionsgrenzwerts durch das Maßnahmenpaket wider Erwarten nicht erreicht wird
3. Fortschreibung des Luftreinhalteplans Freiburg (pdf, ca. 6 MB)
Das Gutachten für das Maßnahmenbündel „Verkehrliche Maßnahmen/Verkehrsverflüssigung“ (ohne Teil-Gutachten zu Lüftungsaspekte des Schützenalleetunnels) wurde am 07.12.2016 an das Ingenieurbüro Rau, Heilbronn vergeben. Aus den insgesamt vier eingereichten Angeboten erhielt es als das wirtschaftlichste den Zuschlag. Das Gutachten soll im 1. Quartal 2018 vorliegen.
Das Teilgutachten/Gutachtenblock 2.2 Tunnelentlüftung-Schützenalleetunnel wurde am 13.04.2017 an das Ingenieurbüro Rau, Heilbronn vergeben. Aus den insgesamt vier eingereichten Angeboten erhielt es als das wirtschaftlichste den Zuschlag. Das Gutachten soll im 1. Quartal 2018 vorliegen.
Der Gutachtenblock 3.1 - Betrachtung von verkehrslenkenden sowie verkehrsbeschränkenden Maßnahmen (ohne Änderung der Ausdehnung der Umweltzone Freiburg) wurde am 25.08.2017 an das Ingenieurbüro IVU Umwelt GmbH, Freiburg vergeben. Aus den insgesamt drei eingereichten Angeboten erhielt es als das wirtschaftlichste den Zuschlag. Das Gutachten soll im 2. Quartal 2018 vorliegen.
Das Gutachten für das Maßnahmenbündel „Verkehrsbeschränkende Maßnahmen (mit Änderung der Ausdehnung der Umweltzone Freiburg)“ wurde am 09.06.2019 an das Ingenieurbüro Rau, Heilbronn vergeben. Das Gutachten sollen im 4. Quartal 2019 vorliegen.
Am Montag den 11.04.2016 kamen ca. 80 Teilnehmer im Regierungspräsidium Freiburg zusammen, um gemeinsam Ideen zu erarbeiten, wie die Luftqualität in Freiburg verbessert werden kann. In zwei Fachvorträgen wurde den Teilnehmern zunächst von Herr Dr. Mezger (Ministerium für Verkehr und Infrastruktur, MVI) der rechtlichen Rahmen und der europäische Hintergrund erläutert. Im Anschluss daran wurde von Herr Dr. Swarowsky (Referatsleiter Referat 54.1 Industrie/Schwerpunkt Luftreinhaltung) die aktuelle Situation in Freiburg dargestellt.Beide Vorträge können hier heruntergeladen werden:Vortrag Dr. Mezger zum rechtlichen Rahmen und europäischen HintergrundVortrag Dr. Swarowsky zur aktuellen Situation in FreiburgAn die Fachvorträge anschließend konnten die Teilnehmer ihre Maßnahmenvorschläge zur Reduzierung der Stickstoffdioxidimmissionen in Freiburg an bereitgestellte Pinnwände anheften.Für die weitere Diskussion und Bewertung wurden die so gesammelten Maßnahmen zusammen mit den Teilnehmern vier Arbeitsgruppen zugeordnet. In den nächsten Wochen werden diese Maßnahmen in den jeweiligen Arbeitsgruppen genauer betrachtet und unter dem Gesichtspunkt bewertet, ob sie zu einer Stickstoffdioxidreduktion beitragen können.1. Arbeitsgruppe: Verkehrslenkung und Verbote (innerstädtischer Verkehr) 2. Arbeitsgruppe: Verkehrsmittel, Baumaßnahmen3. Arbeitsgruppe: Verkehrslenkung und Verbote (überregional) 4. Arbeitsgruppe: Sonstige Themen Das Regierungspräsidium ist offen für weitere Teilnehmerinnen und Teilnehmer in den Arbeitsgruppen und lädt Interessierte herzlich dazu ein, sich zu beteiligen. Um Anmeldung unter luftreinhalteplan@rpf.bwl.de wird gebeten. Mit Start der ersten Arbeitsgruppensitzung wird der Teilnehmerkreis allerdings geschlossen, damit die Arbeitsgruppen dann in Ruhe arbeiten können.
Marco PergherReferat 54.1 0761 208-2093 marco.pergher@rpf.bwl.de
Allgemeine Fragen zur Luftreinhaltung Luftreinhalteplan@rpf.bwl.de