Das Referat 54.3 ist zuständig für Industriebetriebe im Bereich der Metallindustrie (insbesondere Galvaniken und Leiterplattenbetriebe), Papierindustrie und Textilveredlungsindustrie, die auf dem Werksgelände mindestens eine nach EU-Recht besonders umweltrelevante Anlage („IE-Anlage“ oder Anlage nach Störfallverordnung) betreiben sowie die kommunale Kläranlage Breisgauer Bucht. Diese Zuständigkeit für sogenannte „Zaunbetriebe“ umfasst alle damit zusammenhängenden Aufgaben im Umweltschutz und Arbeitsschutz für alle Anlagen des Industriestandortes, also z. B. auch Kraftwerke. Als Widerspruchs- und Fachaufsichtsbehörde sind wir zuständig für grundsätzliche Fragen des Abwasserrechtes (kommunale und industrielle Abwasserbeseitigung), Abwasserabgabe und des Umgangs mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV).
...sind wir als höhere Wasserbehörde zuständig für
Wir sind zuständig für die finanzielle Förderung von Bau und Erneuerung kommunaler Abwasseranlagen nach den Förderrichtlinien Wasserwirtschaft sowie von privaten und kommunalen Maßnahmen zur Abwasserbeseitigung im ländlichen Raum.
Dr. Dieter KaltenmeierLtd. Technischer Direktor 0761 208-2137 abteilung5@rpf.bwl.de
Sandra GabelOberregierungsrätin 0761 208-2131 abteilung5@rpf.bwl.de
Gero KästnerTechnischer Direktor 0761 208-2139 abteilung5@rpf.bwl.de