Ein Schweißer bei der Arbeit

Referat 54.4 Industrie und Gewerbe - Schwerpunkt Arbeitsschutz

Referatsleitung

Thomas Eser
Ltd. Technischer Direktor
0761 208-2059
abteilung5@rpf.bwl.de

Stellvertretung

Dr. Christoph Alber
Regierungsdirektor
0761 208-2168
abteilung5@rpf.bwl.de

Unsere Aufgaben

Im Referat 54.4 kümmern wir uns um die Themen Industrie und Gewerbe mit dem Schwerpunkt Arbeitsschutz. Bei uns ist auch die Fachgruppe für den Mutterschutz angesiedelt, die Unternehmen und Arbeitnehmerinnen informiert und berät.

Im Referat 54.4 sind wir für Betriebe mit hoher Umweltrelevanz oder hohem Sicherheitsrisiko der Branchen (Nichteisen)-Metallindustrie und Nahrungs- und Genussmittel zuständig.

Im Rahmen der „Zaunlösung“ sind wir in den Branchen (Nichteisen)-Metallindustrie sowie Nahrungs- und Genussmittel für sämtliche Anlagen eines Industrieunternehmens zuständig, wenn auf dessen Werksareal zumindest eine Tätigkeit nach der EU-Richtlinie über Industrieemissionen ( IE-RL) durchgeführt wird.

Mit einem Team von Ingenieurinnen und Ingenieuren, Verwaltungsfachleuten sowie Juristen und Juristinnen führen wir für diese Betriebe immissionsschutz-, wasser-, abfall- und arbeitsschutzrechtliche Zulassungsverfahren durch. Wir achten dabei nicht nur auf die Umsetzung der erforderlichen umwelt- und sicherheitstechnischen Anforderungen, sondern sehen uns auch als Dienstleister, die durch Beratung sowie zügige und effiziente Genehmigungsverfahren zur Sicherung des Wirtschaftsstandortes beitragen.

Mit den unteren Arbeitsschutzbehörden arbeiten wir zusammen, koordinieren und entscheiden in Streitfällen in den Bereichen technischer und sozialer Arbeitsschutz (zum Beispiel Arbeitsschutzgesetz, Betriebssicherheitsverordnung, Arbeitszeitgesetz).

Ein erfahrenes Team kümmert sich um

  • die Information und Beratung von Unternehmen und Arbeitnehmerinnen zu den Schutzvorschriften für schwangere und stillende Frauen,
  • die Beratung bei Fragen des besonderen Kündigungsschutzes während der Schwangerschaft,
  • Verwaltungsverfahren zum Kündigungsschutz des Mutterschutzgesetzes (MuSchG),
  • die Überwachung der Schutzvorschriften für schwangere und stillende Frauen sowie
  • Ausnahmegenehmigungen nach dem Mutterschutzgesetz (MuschG).

Wir setzen in erster Linie auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Unternehmen. Dabei steht für uns der Schutz und die Sicherheit sowie die Gesundheit unserer Bevölkerung und der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer an erster Stelle. In Abhängigkeit von der Umweltrelevanz führen wir vor Ort in den Anlagen Umweltinspektionen in ein-, zwei- oder dreijährigen Intervallen durch. Auffällige Arbeitsplätze werdender Mütter werden vor Ort überprüft.

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