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Referat 55 (Naturschutz Recht) des Regierungspräsidium Freiburg
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Abteilung 5 - Unsere Aufgaben
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Schutzgebiete
Als Naturschutzreferat bearbeiten wir unter anderem alle rechtlichen Fragestellungen und Aufgaben im Bereich von Schutzgebieten. In diesem Zusammenhang möchten wir Ihnen hier ausgewählte Schutzgebietstypen vorstellen.
Naturschutzgebiete
Durch die Ausweisung von Schutzgebieten und insbesondere durch Naturschutzgebiete soll die natürliche Vielfalt und Schönheit unserer Landschaft erhalten werden. Vor allem sollen hierdurch gefährdete Tier- und Pflanzenarten Rückzugsräume für eine möglichst ungestörte Entwicklung finden.
Für jedes Naturschutzgebiet gelten individuelle Regelungen, die in einer speziellen Rechtsverordnung festgelegt sind und die auf die besondere Schutzbedürftigkeit des einzelnen Gebiets abzielt. In der Rechtsverordnung wird u.a. der Schutzzweck des Naturschutzgebiets, sowie die zur Erreichung des Schutzzwecks erforderlichen Gebote, Verbote und Befreiungsmöglichkeiten benannt.
Alle Naturschutzgebiete im Regierungsbezirk Freiburg sind auf ausgewiesenen Wegen zugänglich. Um unsere einzigartige Natur im Regierungsbezirk zu schützen, ist die Mithilfe von Besucherinnen und Besuchern unerlässlich. Als Faustregel gilt für Besucher der Naturschutzgebiete: Bleiben Sie auf dem Weg, lassen Sie nichts zurück und nehmen Sie aus dem Naturschutzgebiet nichts mit, außer schönen Erinnerungen und Erholung.
Alle Naturschutzgebiete im Regierungsbezirk Freiburg, sowie die dazugehörigen Naturschutzgebietsverordnungen finden Sie unter:
Schutzgebietsverzeichnis Baden-Württemberg
. Auch das
Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
hat hilfreiche Informationen über Naturschutzgebiete zusammengefasst.
Nationalpark Schwarzwald
Mit den Gemeinden Bad Peterstal-Griesbach, Oppenau, Ottenhöfen im Schwarzwald und Seebach liegt der Nationalpark Schwarzwald auch im Regierungsbezirk Freiburg.
Der Nationalpark Schwarzwald wurde am 1. Januar 2014 gegründet und ist der erste Nationalpark in Baden-Württemberg. Das Ziel und das Motto des Nationalparks Schwarzwald lautet: "Natur Natur sein lassen". Zugleich jedoch soll der Park, wie durch das Bundesnaturschutzgesetz vorgesehen, auch den Menschen als Freizeit- und Erholungsort zur Verfügung stehen, solange und soweit die Natur nicht beeinträchtigt wird.
Einen Steckbrief des Nationalparks Schwarzwald sowie Kartenmaterial finden Sie im
Schutzgebietsverzeichnis Baden-Württemberg.
Weitergehende Informationen zum Nationalpark Schwarzwald erhalten Sie beim
baden-württembergischen Umweltministerium
oder unter
Nationalpark Schwarzwald
.
Biosphärengebiet Schwarzwald
Das Biosphärengebiet Schwarzwald liegt ebenfalls im Regierungsbezirk Freiburg und ist eines von zwei UNESCO-Biosphärenreservaten in Baden-Württemberg.
In Baden-Württemberg werden diese Biosphärenreservate als Biosphärengebiete bezeichnet. Dabei handelt es sich um Regionen, in denen das fruchtbare Miteinander von Mensch und Natur gefördert und weiterentwickelt wird und in denen das Naturerbe der Menschheit bewahrt werden soll. Die einzigartige Landschaft des Schwarzwaldes durch die Offenhaltung der Landschaft zu erhalten ist eines der zentralen Ziele des Biosphärengebiet Schwarzwalds. Darüber hinaus ist es dem Biosphärengebiet ein Anliegen, die Balance zu finden zwischen natürlichen Kreisläufen und Nutzung für eine regionale Wertschöpfung.
Informationen über das Biosphärengebiet Schwarzwald finden Sie unter:
Schutzgebietsverzeichnis Baden-Württemberg,
beim
Umweltministerium Baden-Württemberg
oder direkt über die Homepage des
Biosphärengebiets Schwarzwald
.
Natura 2000 (FFH-Verordnung und Vogelschutzrichtlinie)
Das Netz Natura 2000 basiert auf der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie und der Vogelschutzrichtlinie der Europäischen Union. Die beiden Richtlinien führen Tiere (Faune), Pflanzen (Flora) und Lebensraumtypen auf, die besonders schützenswert sind und deren Erhaltung gesichert werden muss.
Die einzelnen Schutzgebiete wurden durch die EU-Mitgliedsstaaten nach vorgegebenen, einheitlichen Standards ausgewählt und abschließend durch die EU-Kommission festgelegt.
Gleichzeitig entstand hierdurch die Pflicht zur förmlichen Ausweisung der Schutzgebiete in allen EU-Mitgliedsstaaten. Diese Pflicht wurde durch die FFH-Verordnung des Regierungspräsidiums Freiburg für den Regierungsbezirk Freiburg, welche am 27.12.2018 im Gesetzblatt verkündet wurde, erfüllt.
Die FFH-Verordnung legt dabei die Außengrenzen der FFH-Gebiete sowie die Ziele fest, mit denen die FFH-Lebensraumtypen und -Arten in den FFH-Gebieten erhalten werden sollen. Hier können Sie die Verordnung im Wortlaut lesen:
FFH-Verordnung
und
Anlage
. In der Anlage finden Sie außerdem alle Übersichts-und Detailkarten zu den einzelnen FFH-Gebieten im Regierungsbezirk Freiburg.
Für jedes Gebiet wird durch
Referat 56
des Regierungspräsidium Freiburg unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger, ein Managementplan erstellt. In diesem Managementplan werden die jeweils in dem Gebiet vorkommenden Lebensraumtypen und Arten beschrieben, sowie Erhaltungs-und Entwicklungsmaßnahmen entsprechend der FFH-Verordnung festgelegt und die hierzu erforderlichen Maßnahmen empfohlen.
Die Managementpläne zu den verschiedenen FFH-Gebieten können Sie
auf unserer Internetseite
einsehen. Mehr Informationen zu den FFH-Gebieten in ganz Baden-Württemberg finden Sie beim
baden-württembergischen Umweltministerium
.
Artenschutz
Auch im Regierungsbezirk Freiburg sind viele Tier- und Pflanzenarten in ihrem Be-stand gefährdet oder vom Aussterben bedroht. Um einem weiteren Artenrückgang entgegenzuwirken, wurden auf internationaler, europäischer, und nationaler Ebene gefährdete Tier- und Pflanzenarten unter besonderen Schutz gestellt.
Weitergehende Informationen zum Artenschutz erhalten Sie im
Themenportal der baden-württembergischen Regierungspräsidien
sowie auf den Seiten des
Umweltministeriums Baden-Württemberg.
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