Pestwurz-Hochstaudenflur an der Wutach

Referat 55 Naturschutz, Recht

Referatsleitung

Petra Holz
Ltd. Regierungsdirektorin
0761 208-4233
abteilung5@rpf.bwl.de

Stellvertretung

Katja Selk
Regierungsdirektorin
0761 208-4235
abteilung5@rpf.bwl.de

Unsere Aufgaben

Der allgemeine Schutz von Natur und Landschaft gehört zu den wichtigsten Aufgaben des Naturschutzes. Im Regierungspräsidium kümmern sich die Naturschutzreferate 55 und 56 um den Naturschutz und haben als Höhere Naturschutzbehörde zahlreiche Instrumente, um die Natur und Landschaft als Lebensgrundlage und Erholungsraum für uns Menschen zu schützen, zu pflegen, zu gestalten und zu entwickeln.
Dabei bearbeitet das Referat 55 alle rechtlichen Fragestellungen und Aufgaben im Bereich von Schutzgebieten, Natura 2000, dem Artenschutz und der Förderung von Landschaftspflegemaßnahmen.

Wir weisen auf der Grundlage der fachlichen Einschätzung des Referats 56, neue Naturschutzgebiete aus und sind mit der Änderung von Naturschutzgebietsverordnungen und Naturparkverordnungen befasst. Darüber hinaus erlassen und ändern wir Verordnungen über Landschaftsschutzgebiete, sofern diese ein Naturschutzgebiet ergänzen (sogenannte dienende Landschaftsschutzgebiete).
Des Weiteren überstützen wir das Biosphärengebiet Schwarzwald bei rechtlichen Fragestellungen.
Wir sind daneben an allen Verfahren und Vorhaben beteiligt, die innerhalb eines Naturschutzgebiets liegen und die dieses beeinträchtigen können. Dabei entscheiden wir, ob im Einzelfall eine Befreiung von den Schutzgebiets-Verordnungen erteilt werden kann.

Natura 2000 ist der Oberbegriff für die „Europäischen Naturschutzrichtlinien“: die Vogelschutzrichtlinie und die Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie aus dem Jahr 1992. Die Staaten der Europäischen Union haben sich damit die Erhaltung der biologischen Vielfalt in Europa zum Ziel gesetzt und den Aufbau eines zusammenhängenden Netzes europäischer Schutzgebiete beschlossen.
Unser Referat unterstützt in diesem Bereich die Unteren Naturschutzbehörden bei der Beurteilung von Vorhaben in einem Natura 2000-Gebiet. Zudem sind wir für Änderungen der FFH-Verordnung  für den Regierungsbezirk Freiburg zuständig.

Auch rechtliche Aspekte im Zusammenhang mit streng geschützten Arten sind ein zentrales Aufgabenfeld unseres Referats. Hierzu zählen zum Beispiel die Erteilung von artenschutzrechtlichen Ausnahmen vom Besitz,- Zugriffs- und Vermarktungsverbot, sofern streng geschützte Arten wie unter anderem Fledermäuse, Biber oder Greifvögel betroffen sind.
Auch sind wir zuständig für die Meldungen besonders und streng geschützter Arten nach der Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) sowie für die Durchführung des Washingtoner Artenschutzabkommens (WA). Für Tiere und Pflanzen die unter das WA fallen, erteilen wir Bescheinigungen für den Handel und Vorlagebescheinigungen für die Ausfuhr, sowie Befreiungen vom Besitzverbot und Ausnahmen von der vorgeschriebenen Kennzeichnungsmethode.

Wir koordinieren und unterstützen die Förderung der Landschaftspflege im Rahmen der Landschaftspflegerichtlinie (LPR) in den Landkreisen und wickeln die Finanzierung von größeren Projekten wie zum Beispiel dem Naturschutzgroßprojekt Baar ab. Auch die Förderung der Naturschutzzentren läuft über unser Referat.
Wir möchten all diejenigen unterstützen, die etwas für den Natur-und Artenschutz tun wollen. So prüfen wir, ob im Einzelfall eine Befreiung von der Naturschutzgebietsverordnung für privat organisierte Initiativen, die Naturschutzputzaktionen veranstalten möchten, erteilt werden kann.

Das Naturschutzreferat ist an vielen Verfahren, Planungen und Projekten außerhalb von Naturschutzgebieten als Träger öffentlicher Belange beteiligt. Dazu gehören beispielsweise Raumordnungsverfahren, Regionalplanungen, Eisenbahn- und Fernstraßenplanungen und Ausnahmeverfahren in Natura 2000-Gebieten. Damit wollen wir die Belange des Naturschutzes bei Genehmigungen von Vorhaben und bei sonstigen Eingriffen in Natur und Landschaft sicherstellen.

Dem Aufbau einer nachhaltigen Energieversorgung insbesondere durch zunehmende Nutzung erneuerbarer Energien kommt auch nach dem Bundesnaturschutzgesetz eine besondere Bedeutung zu. Um diese Verpflichtung umzusetzen und gleichzeitig Natur und Landschaft zu schonen, setzen wir uns für eine naturverträgliche Gestaltung der Energiewende ein. 

Weitere Informationen

Hier erhalten Sie weitere Informationen zu den Naturschutzgebieten, Antragsformulare und Merkblätter sowie die FFH-Verordnung zum Nachlesen.

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