Das Referat 57 nimmt Aufgaben des Regierungspräsidiums Freiburg als höhere Wasserbehörde, landesweit als technische Fachbehörde (Vor-Ort-Zuständigkeit) für Hafen- und Umschlaganlagen, als Schifffahrtsbehörde und höhere Hafenbehörde wahr. Wir verwalten außerdem landeseigene Grundstücke am Hochrhein und bewirtschaften Haushaltsmittel für Verkehrssicherungsaufgaben am Rhein und am Bodensee.
Das Referat 57 ist als höhere Wasserbehörde für Wasserkraftanlagen mit einer Leistung von mehr als 1.000 kW (sog. Große Wasserkraft) zuständig. Am Hochrhein befinden sich 11 Großwasserkraftanlagen. Die mittlere Jahresproduktion dieser Kraftwerke beträgt ca. 5.100 Gigawattstunden (= 5.100 Millionen Kilowattstunden). Dies entspricht einer Stromversorgung von ca. 1,5 Mio Haushalten. Die Zuständigkeit erstreckt sich auf das gesamte Spektrum wasserrechtlicher Zulassungsverfahren zur Erteilung von Bewilligungen, Erlaubnissen und Planfeststellungen. Für die Hochrheinkraftwerke setzen wir ein Wassernutzungsentgelt fest. Zu den Aufgaben gehört auch die Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie am Hochrhein, insbes. im Hinblick auf die Fischgängigkeit der Stauanlagen.
Als technische Fachbehörde sind wir zuständig für die Überwachung der Stauanlagen am Hochrhein und prüfen die sicherheitstechnischen Anforderungen an diese Anlagen.
Die Grenzlage zur Schweiz erfordert eine enge internationale Abstimmung mit dem Schweizer Bundesamt für Energie und den kantonalen Behörden.
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Wasserkraft
GeschiebemanagementWasserrechtNeuzulassung des Wasserkraftwerks Reckingen (RKR)
Als Zulassungsbehörde für die Hafen- und Umschlaganlagen im Regierungsbezirk Freiburg erteilen wir wasserrechtliche Erlaubnisse für Anlagen in den Häfen Kehl, Breisach, Weil und Rheinfelden sowie für sonstige gewerbliche Umschlagstellen am Oberrhein und am Hochrhein.
Aufgrund unserer Vor-Ort-Zuständigkeit als technische Fachbehörde sind wir landesweit bei wasserrechtlichen Verfahren für Anlagen zum gewerblichen Güterumschlag und zum Transport von Personen, sowie bei sonstigen wasserrechtlichen Entscheidungen, die eine besondere Fachkenntnis im Bereich der Wasserstraßen und der Schifffahrt erfordern, eingebunden. Dies umfasst insbes. fachtechnische Stellungnahmen für Hafen- und Umschlaganlagen, Anlagen der Fahrgastschifffahrt und der Sportschifffahrt, Fähren sowie für den Umschlag von Gefahrstoffen. Die örtliche Zuständigkeit erstreckt sich dabei auf den Oberrhein incl. Nebengewässer, den Hochrhein, den Neckar und einen kleinen Abschnitt des Mains.
Als Schifffahrtsbehörde am Hochrhein sind wir zuständig für
Außerdem nehmen wir am Hochrhein schifffahrtspolizeiliche Aufgaben auf der Grundlage der Hochrheinschifffahrtsverordnungen Neuhausen-Rheinfelden und Rheinfelden-Basel wahr.
Als höhere Hafenbehörde üben wir die Fachaufsicht über die unteren Verwaltungsbehörden aus.
Wasserstraßen ELWIS - Elekronischer Wasserstraßeninformationsservice Elektronische Wasserstraßenkarte für die Binnenschifffahrt Inland ENC (Hochrhein) Kleinschifffahrt am Hochrhein - Merkblatt (Stand Dezember 2018, pdf 2,7 MB) Schifffahrtspolizeiliche Bekanntmachungen
Auf eine Länge von ca. 110 km verwalten wir landeseigene Grundstücke, die sich im Uferbereich am Hochrhein befinden. Für diese Grundstücke obliegt uns die Aufgabe der Verkehrssicherung. Zu unseren Aufgaben zählt auch der Abschluss von Nutzungsverträgen mit Dritten für die Inanspruchnahme von Landesgrundstücken.
Hartmut SchererLtd. Regierungsdirektor 0761 208-4277 abteilung5@rpf.bwl.de
Dr. Magdalena SwarowskyTechnische Direktorin 0761 208-4282 abteilung5@rpf.bwl.de