Symbolbild für Strahlenschutz mit der Aufschrift "Radioaktivität"

Referat 54.5 Strahlenschutz

Referatsleitung

Benedikt Vogt
Ltd. Technischer Direktor
0761 208-2180
abteilung5@rpf.bwl.de

Stellvertretung

Andreas Köhler
Technischer Direktor
0761 208-2181
abteilung5@rpf.bwl.de

Unsere Aufgaben

Im Referat 54.5 sind wir für die Umsetzung des Strahlenschutzgesetzes (StrlSchG) und der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) in Medizin, Forschung, Industrie, im Gewerbe und öffentlichen Dienst zuständig. Insbesondere erteilen wir die erforderlichen Genehmigungen in Zusammenhang mit ionisierender Strahlung und überwachen die Einhaltung des Strahlenschutzrechts.

Im Rahmen des Strahlenschutzes sind wir Ihr Ansprechpartner für:

  • den Umgang mit sonstigen radioaktiven Stoffen,
  • den Betrieb von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung (z.B. Beschleuniger),
  • die Freigabe von radioaktiven Abfällen oder von Gebäuden,
  • die Tätigkeit in fremden Einrichtungen,
  • die Genehmigung von Teleradiologie,
  • die Registrierung von Strahlenpässen,
  • den Betrieb von Röntgeneinrichtungen oder Störstrahlern,
  • die Erteilung von Fachkunden und Kenntnissen im Strahlenschutz,
  • und radioaktive Funde. 

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Weitere Informationen

Mann/Frau beim Ausfüllen eines Formulars
Röntgenaufnahmen
Strahlenmessgerät