Eine Übermittlung Ihrer persönlichen Daten an Dritte findet nicht statt, es sei denn, Sie haben nach Artikel 6 Abs. 1 S. 1 lit. a DSGVO Ihre Einwilligung gegeben oder die Weitergabe ist für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Regierungspräsidium Tübingen übertragen wurde.