Das finanzielle Hilfsprogramm des Landes soll die Liquidität von Unternehmen sichern. Ab 31. März können nicht nur gewerbliche Teile der Landwirtschaft die staatlichen Hilfen in Anspruch nehmen, sondern alle landwirtschaftlichen Betriebe und die gesamte Wertschöpfungskette der Ernährungen. Mehr Informationen: Mitteilung des Minsisteriums für ländlichen Raum und Verbraucherschutz.