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Was ist zu beachten, wenn ich Urkunden fürs Ausland beglaubigen lassen muss?
Urkunden, die von den Regierungspräsidien Stuttgart, Karlsruhe, Freiburg und Tübingen beglaubigt werden sollen, müssen im jeweiligen Regierungsbezirk ausgestellt worden sein. Eine Übersicht über die Regierungsbezirke in Baden-Württemberg erhalten Sie
hier
.
Die Urkunden müssen im
Original
vorgelegt werden, und ihr
Ausstellungsdatum
darf
nicht mehr als sechs Monate
zurückliegen. Weiterhin müssen die Urkunden mit einem
Dienstsiegel
(d. h. dem "Wappenstempel" der ausstellenden Behörde oder Körperschaft) versehen sein.
Beachten Sie auch genau,
welche Angaben
Sie gegenüber den
ausländischen Behörden
nachweisen müssen und ob diese Angaben auch tatsächlich durch die Urkunde dokumentiert werden.
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