B 31 - Ortsumfahrung Döggingen - Ergänzendes Verfahren zum Bau der zweiten Gauchachtalbrücke
Das Regierungspräsidium Freiburg (RP) hat ein ergänzendes Genehmigungsverfahren für den Bau der zweiten Gauchachtalbrücke an der B 31 zwischen Unadingen (Stadt Löffingen, Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald) und Döggingen (Stadt Bräunlingen, Schwarzwald-Baar-Kreis) eingeleitet. Das ergänzende Verfahren ist erforderlich, weil der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) auf Klage des Verkehrsclub Deutschland (VCD) die am 11. Februar 2022 vom RP erteilte Plangenehmigung für die Errichtung einer Baustraße und weiterer Baustelleneinrichtungsflächen beanstandet und Nacharbeiten für erforderlich angesehen hatte.
Ansprechpartner
Geschäftsstelle des Referats für Recht, Planfeststellung
(Referat 24)
0761 208-1099
referat24@rpf.bwl.de

Stand des Verfahrens
Die Planunterlagen zum ergänzenden Verfahren können auf dieser Projektseite unter der Rubrik "Planunterlagen" (s.u.) zur Einsichtnahme aufgerufen und heruntergeladen werden. Ebenso können dort alle Planunterlagen zur Plangenehmigung vom 11. Februar 2022 und zur Planergänzungsentscheidung vom 20. Dezember 2022 eingesehen werden. Betroffene haben bis einschließlich 30. Juni 2025 die Möglichkeit, gegen die Planung Einwendungen zu erheben. Der folgende Bekanntmachungstext enthält hierzu wichtige Hinweise.
Bekanntmachung (pdf)
Pressemitteilung (pdf)
Das ergänzende Verfahren im Überblick
Beschreibung des Vorhabens
Die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Straßenbauverwaltung Baden-Württemberg als Vorhabenträgerin, hat beim Regierungspräsidium Freiburg als zuständiger Planfeststellungsbehörde am 14. April 2025 die Durchführung eines ergänzenden Verfahrens für die zweite Gauchachtalbrücke beantragt. Dieses wird in Form eines Plangenehmigungsverfahrens durchgeführt.
Vorgeschichte des Verfahrens:
Die auf den Gemarkungen von Unadingen (Stadt Löffingen) und Döggingen (Stadt Bräunlingen) gelegene B 31 Ortsumfahrung von Döggingen war mit Planfeststellungsbeschuss vom 10. Juli 1991 planfestgestellt und im Juli 2002 für den Verkehr freigegeben worden. Allerdings wurden damals die zweite Brücke über das Gauchachtal sowie die sich westlich anschließende zweite Fahrbahn mit einer Länge von 462 Meter nicht realisiert. Auch der im Planfeststellungsbeschluss vorgesehene Rückbau des Straßendammes der alten B 31 mit Offenlegung von Gauchach und Mauchach ist nicht erfolgt.
Am 14. April 2021 wurde von der Vorhabenträgerin die Genehmigung der zur Fertigstellung der Ortsumfahrung erforderlichen Maßnahmen beantragt. Gegenstand des daraufhin durchgeführten Plangenehmigungsverfahrens waren insbesondere die für den Brückenbau zur Aufstellung von Kränen erforderliche Baustraße und zusätzliche Baustelleneinrichtungs- und Lagerflächen, die Verlegung des Gewässers „Graben Hohle Gasse“, Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen für die mit den Maßnahmen verbundenen Eingriffe in Natur und Landschaft sowie der Verzicht auf den Rückbau des alten Straßendamms der B 31 und auf die Freilegung der Gewässer Gauchach und Mauchach. Nach erfolgter Anhörung der Kommunen, Träger öffentlicher Belange und Verbände wurde am 11. Februar 2022 die Plangenehmigung für diese Maßnahmen erlassen. Am 20. Dezember 2022 erfolgte noch eine Ergänzung um zwei Waldumwandlungsgenehmigungen.
Am 31. Juli 2022 wurde beim Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg in Mannheim eine Klage gegen das Vorhaben erhoben. Von dort wurde mit Urteil vom 25. April 2024 entschieden, dass die o.g. Plangenehmigung mit ihrer Ergänzung Bestand hat, aber Nacharbeiten erforderlich sind.
Gegenstand des Verfahrens:
Gegenstand des Verfahrens sind die Nacharbeiten, die vom VGH als erforderlich angesehen wurden. Es wird eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt, und zwar für die Errichtung einer Baustraße und weiterer Baustelleneinrichtungsflächen sowie auch für das Bauwerk der zweiten Gauchachtalbrücke und die anschließende zweite Fahrbahn der B 31 westlich des Gauchachtals auf einer Länge von 462 Metern. Darüber hinaus umfasst die Umweltverträglichkeitsprüfung den vorhandenen Zustand der Bauflächen nach den bereits durchgeführten Rodungen. Weiterhin wird die artenschutzrechtliche Prüfung im Hinblick auf ein Bibervorkommen unterhalb der vorhandenen Brücke und auf Eidechsen im Bereich westlich des Brückenwiderlagers ergänzt sowie die Auswirkungen auf das Klima geprüft. Die Ergebnisse der Prüfungen werden dann in die Abwägungsentscheidung der Planfeststellungsbehörde integriert. Dies erfolgt im Rahmen einer ergänzenden Plangenehmigung.
Ablauf des Verfahrens
14.04.2025 | Antrag auf ergänzende Plangenehmigung |
17.04.2025 | Anhörung der Gemeinden, Behörden, Verbände und Unternehmen |
17.04. bis 30.05.2025 | Gesetzlicher Einsichtnahmezeitraum in die Planunterlagen auf der Internet-Projektseite des Regierungspräsidums (Die Einsichtnahme wird auf der Internetseite des Regierungspräsidiums bis zum Abschluss des Verfahrens weiterhin möglich sein) |
30.06.2025 | Ende der Einwendungsfrist |
Planunterlagen
Planunterlagen zum ergänzenden Verfahren vom 17. April 2025
Planunterlagen zur Planergänzung vom 20. Dezember 2022
Planunterlagen zur Plangenehmigung vom 11. Februar 2022