Pressemitteilung

184 Hektar Bannwald auf dem Bodanrück (Kreis Konstanz) als Schutzgebiet ausgewiesen

Regierungspräsidentin Schäfer: „Der Wald an den Hängen des Bodanrücks soll sich künftig ungestört weiterentwickeln können“

Regierungspräsidentin Bärbel Schäfer hat am Freitag, 29. Juli, im Beisein von Wilderich und Johannes von Bodman die Verordnung zur Ausweisung des neuen Bannwalds Bodanrück (Kreis Konstanz) unterzeichnet. Der rund 184 Hektar große Wald wird künftig nicht mehr bewirtschaftet und damit langfristig geschützt.

„Normalerweise werden derartig große Waldschutzgebiete im öffentlichen Wald, vornehmlich im Staatswald ausgewiesen. Umso bemerkenswerter ist es, dass jetzt mit Graf von Bodman ein Privatwaldbesitzer auf die forstliche Nutzung freiwillig zugunsten des Waldnaturschutzes verzichtet“, sagte die Regierungspräsidentin bei der Unterzeichnung der Verordnung.

Die Regierungspräsidentin führte weiter aus, dass die Wälder an den zum Bodensee abfallenden nordöstlichen Hängen des Bodanrücks nie landwirtschaftlich genutzt worden seien, da das Gelände zu steil und seit mehreren tausend Jahren so gut wie unberührt sei. Insofern sei er in Baden-Württemberg einmalig. Der Wald sei aufgrund seiner Lage auch von hoher Vielfalt und gleichzeitiger Einzigartigkeit geprägt. Die Ausweisung als Bannwald stelle nun sicher, dass weite Teile der steilen Hänge auf Dauer sich selbst überlassen bleiben. Es erfolge keinerlei menschliche Nutzung mehr, sodass sich das Gebiet auch in Zukunft eigendynamisch weiter entwickeln könne.

Johannes von Bodman betonte, dass sein Forstbetrieb zu seiner Verantwortung für den Naturschutz im Wald stehe. „Wir freuen uns, dass es uns hier in intensiver Abstimmung mit den beteiligen Behörden und Verbänden geglückt ist, eine große, waldnaturschutzfachlich bedeutsame Waldfläche unter Schutz zu stellen. Im Übrigen sind wir stolz darauf, dass unser künftiger Nutzungsverzicht in den Bannwaldflächen gleichzeitig der wissenschaftlichen Beobachtung der ungestörten, spontanen Waldentwicklung dienen wird. Genauso wichtig erachten wir es aber auch, dass auf unseren sonstigen Waldflächen die Nutzung der heimischen Ressource Holz im Vordergrund stehen darf.“

Im Verlauf des sechsjährigen Ausweisungsverfahrens wurden insbesondere mit der Landesanstalt für Umwelt in Karlsruhe und der unteren Naturschutzbehörde im Landratsamt Konstanz intensive Diskussionen über Art und Umfang der Bannwaldausweisung geführt. Auch der Naturschutzbund (NABU) habe sich ausgesprochen konstruktiv im Rahmen der Anhörung der Träger öffentlicher Belange in das Projekt eingebracht, heißt es in der Pressemitteilung des Regierungspräsidiums Freiburg.

Hintergrundinfo zum Bannwald

Nach dem Landeswaldgesetz Baden-Württemberg kann Wald mit Zustimmung des Waldbesitzers durch Rechtsverordnung der höheren Forstbehörde zum Bannwald erklärt werden. Ein Bannwald ist ein sich selbst überlassenes Waldreservat. Hier sind Pflegemaßnahmen nicht erlaubt. Anfallendes Holz darf nicht entnommen werden. Die Forstbehörde kann Bekämpfungsmaßnahmen zulassen oder anordnen, wenn Forstschädlinge oder Naturereignisse angrenzende Wälder erheblich gefährden. Die Anlage von Fußwegen ist zulässig.

In Baden-Württemberg gibt es (Stand 31. Dezember 2021) 89 Bannwälder mit einer Gesamtfläche von 5669 Hektar. Dies entspricht einem Anteil von 0,4 Prozent der Gesamtwaldfläche im Land.

 

Pressestelle

Kaiser-Joseph-Straße 167
79098 Freiburg
pressestelle@rpf.bwl.de

 

Heike Spannagel
Pressesprecherin
Matthias Henrich
Stellv. Pressesprecher