Aufgrund der Corona-Pandemie findet anstelle des Erörterungstermins im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens für den Neubau der Güterumfahrung Freiburg im ersten Quartal 2022 eine Online-Konsultation statt. Wie das Regierungspräsidium Freiburg (RP) mitteilt, werde der genaue Zeitraum rechtzeitig bekanntgegeben. Bei dem Neubau der Güterumfahrung handelt es sich um den Abschnitt 8.2 des Aus- und Neubaus der Rheintalbahn entlang der A 5 zwischen der Anschlussstelle Freiburg-Nord und Schallstadt-Mengen.
Die Möglichkeit, das Planfeststellungsverfahren auf diese Weise fortzuführen, hat der Bund durch das so genannte Planungssicherstellungsgesetz geschaffen. Dieses Gesetz hat zum Ziel, dass Planungsverfahren während der Pandemie trotz erschwerter Bedingungen fortgeführt und damit unnötige Verzögerungen vermieden werden.
Zu Beginn des Anhörungsverfahrens für den Abschnitt 8.2 im Mai 2020 hatten die Kommunen, Behörden und Verbände sowie betroffene Bürgerinnen und Bürger Gelegenheit, sich zu dem Vorhaben zu äußern. Die Vorhabenträgerin Deutsche Bahn AG hat anschließend die vorgebrachten Forderungen, Bedenken und Hinweise ausgewertet und geprüft.
Im Rahmen der Online-Konsultation können die an dem Verfahren Beteiligten sowie die betroffenen Bürgerinnen und Bürger die Stellungnahmen der DB zu den vorgebrachten Forderungen, Bedenken und Hinweisen auf einer passwortgeschützten Ablage im Internet einsehen. Personen, die Einwendungen gegen das Vorhaben erhoben haben sowie von dem Vorhaben Betroffene erhalten auf Nachfrage beim RP den Zugang zu diesen Informationen. Die Beteiligten haben dann erneut die Möglichkeit, sich schriftlich zu äußern, wobei dies auch per E-Mail erfolgen kann.
Das RP weist ausdrücklich darauf hin, dass mit der Möglichkeit zur erneuten Äußerung im Rahmen der Online-Konsultation keine zusätzliche Einwendungsmöglichkeit eröffnet wird. Das heißt, über die bereits vorgebrachten Einwände und Argumente hinaus können keine neuen Sachargumente vorgebracht und im Verfahren berücksichtigt werden. Auch ist eine Wiederholung der bereits vorgebrachten Einwände und Argumente im Rahmen der Online-Konsultation nicht erforderlich.
Die genauen Modalitäten der Online-Konsultation wird das Regierungspräsidium im Januar 2022 in den Mitteilungsblättern der betroffen Kommunen March, Freiburg im Breisgau, Umkirch und Schallstadt ortsüblich bekannt machen. Der Bekanntmachungstext wird zudem auf der Internetseite des RP veröffentlicht.