Eine Besonderheit im Dienste der Außenpolitik des Landes Baden-Württemberg Bereits 1986 hat der Ministerrat des Landes Baden-Württemberg die Einrichtung eines Grenzlandreferates (heute: Stabstelle für grenzüberschreitende Zusammenarbeit und europäische Angelegenheiten) beim Regierungspräsidium Freiburg beschlossen, um die von der Landesregierung beabsichtigte Grenzlandarbeit entlang der gesamten Außengrenze (520 km) Baden-Württembergs zu intensivieren und zu koordinieren und die Nachbarschaftspolitik an Oberrhein, Hochrhein und Bodensee mit zu gestalten. Die Bereiche in der konkreten Zusammenarbeit mit Frankreich, der Schweiz, sowie Österreich und Liechtenstein haben sich seither ständig erweitert. Die Stabsstelle ist unmittelbar der Regierungspräsidentin zugeordnet und unterstützt oder vertritt diese in ihrer Funktion als Mitglied zahlreicher grenzüberschreitender Gremien.
Bereits 1986 hat der Ministerrat des Landes Baden-Württemberg die Einrichtung eines Grenzlandreferates (heute: Stabstelle für grenzüberschreitende Zusammenarbeit und europäische Angelegenheiten) beim Regierungspräsidium Freiburg beschlossen, um die von der Landesregierung beabsichtigte Grenzlandarbeit entlang der gesamten Außengrenze (520 km) Baden-Württembergs zu intensivieren und zu koordinieren und die Nachbarschaftspolitik an Oberrhein, Hochrhein und Bodensee mit zu gestalten. Die Bereiche in der konkreten Zusammenarbeit mit Frankreich, der Schweiz, sowie Österreich und Liechtenstein haben sich seither ständig erweitert. Die Stabsstelle ist unmittelbar der Regierungspräsidentin zugeordnet und unterstützt oder vertritt diese in ihrer Funktion als Mitglied zahlreicher grenzüberschreitender Gremien.